Als Allgemeinpolitisches Mandat wird von vielen Verfassten Studierendenschaften das Recht und der Auftrag formuliert, sich im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern, im weiteren Sinne auch Publikationen zu finanzieren und Initiativen finanziell zu fördern.
Zugleich gilt für diese Interessenvertretungen aber eine Pflichtmitgliedschaft, die mit der Immatrikulation eingegangen wird. Während unterschiedliche Auffassungen zu hochschulbezogenen Themen zu tolerieren sind, ist es fragwürdig, wie weit die Nutzung des für Zwecke der Selbstverwaltung erzwungenen Mandats für über die Hochschule hinausgehende politische Aktivitäten von den Vertretenen hinzunehmen ist.
In den 1990er Jahren gab es eine Reihe von Klagen an fast sämtlichen großen Hochschulen vor allem unter Beteiligung des Rechtsanwaltes Heinz-Jürgen Milse und René Schneider, der als Student Westfälische Wilhelms-Universität auch selbst mit einer Vielzahl von Klagen gegen den dortigen AStA in Erscheinung trat.
In der Regel sind Gerichte der Auffassung, dass Verfasste Studierendenschaften und ihre Organe kein Allgemeinpolitisches Mandat innehätten. Doch gab es auch Urteile, die den Studierendenschaften weitreichende Spielräume offen liesen.
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"Allgemeinpolitisches Mandat".
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