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Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, die Zweitstimmte wird je nach Wahl Bundes- oder Landesweit ausgezählt. Durch sie wird festgelegt, wie stark die Parteien im Bundestag bzw. Landesparlament vertreten sind.

Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben die Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme oder auch Wahlkreisstimme für einen Kandidaten im Wahlkreis, die nur im jeweiligen Wahlkreis ausgezählt wird, und eine Zweitstimme (auch Parteistimme/Listenstimme) für die Bundes- oder Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet dabei über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes.

Entsprechend der Anzahl der bei der Wahl gewonnenen Stimmen bestimmt die Partei über vorher festgelegte Listenplätze Abgeordnete, auf deren Nominierung die Wähler keinen Einfluss haben, sofern diese kein Mitglied der Partei sind.

Siehe auch


Weblinks


Politik (Deutschland) | Wahlrecht

 

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