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Unter der Zweidrittelmehrheit versteht man die Zustimmung von mindestens zwei von drei Stimmen (mindestens 66,66%).

In Demokratien müssen häufig, so auch in Deutschland, zwei von drei Abgeordneten zustimmen, um eine Verfassungsänderung zu beschließen. Dies bedeutet, dass eine Minderheit mit einem Drittel der Stimmen die Verfassungsänderung verhindern kann. Im Gegensatz dazu werden Gesetze mit absoluter Mehrheit, d.h. mit über 50% der Stimmen beschlossen. Ferner wird vom Grundgesetz eine Zweidrittelmehrheit verlangt, um den Verteidigungsfall zu erklären, wenn im Verteidigungsfalle die Verhinderung des Bundestages durch den Gemeinsamen Ausschuss festgestellt wird - worauf der letztere an die Stelle des ersteren tritt - und wenn bei Verhinderung des Bundestages im Verteidigungsfalle der Gemeinsame Ausschuss den Bundeskanzler absetzen will. In den USA ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um ein Gesetz gegen das Veto des Präsidenten zu verabschieden.

Die Zweidrittelmehrheit spielt auch eine Rolle in der Katholischen Kirche: Der Papst wird für gewöhnlich mit Zweidrittelmehrheit gewählt, wenn auch Johannes Paul II. diese Forderung abgeschwächt hat. Näheres siehe Konklave.

Bisher gelang es in der Bundesrepublik lediglich einer Partei, alleine eine Zweidrittelmehrheit zu erringen: der CSU bei der bayerischen Landtagswahl am 21. September 2003.

Dieser ungewöhnliche Erfolg trat ein, obwohl die bei dieser Wahl erzielten 60,7 Prozent der Stimmen "lediglich" drei Fünftel der abgegebenen Stimmen darstellten.

Die im Landtag vertretenen Oppositionsparteien erreichten jedoch zusammengerechnet nur 27,1 % der Stimmen (SPD: 19,6 % und Bündnis 90/Die Grünen: 7,5 %). Da diese 27,1 % weniger als die Hälfte der CSU-Stimmen darstellten, war dieser Erfolg aus wahlarithmetischen Gründen möglich.

Obwohl die CSU 1974 mit 62,1 % der Stimmen und die Berliner SPD mit 64,5 % (1948) und 61,9 %(1963) der Zweidrittelmehrheit der Stimmen näher waren, reichte dies jeweils nicht zur Zweidrittelmehrheit.

In Malaysia regiert seit 1957 das von der United Malays National Organisation (kurz UMNO, auf Malaiisch Pertubuhan Kebangsaan Melayu Bersatu) angeführte Parteienbündnis Barisan Nasional ("Nationale Front") mit einer Zweidrittelmehrheit.

In Japan kann das Unterhaus Gesetze, die das Oberhaus abgewiesen hat, mit einer Zweidrittelmehrheit durchsetzen. Umgekehrt ist dies für das Oberhaus nicht möglich. Allerdings ist in der Nachkriegsgeschichte Japans noch keine Zweidrittelmehrheit zustande gekommen.

Siehe auch:

Politik (Deutschland) | Wahlrecht

Supermajority#Two-thirds majority

 

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