Ein Zweckbetrieb ist ein „wirtschaftliches Unternehmen“ einer Körperschaft. Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
Gemeinden etwa dürfen Zweckbetriebe einrichten, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt und dieser Zweck durch das Unternehmen wirtschaftlich erfüllt werden kann und das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfährigkeit der Gemeinde und zum voraussichten Bedarf steht. Zweckbetriebe sind oftmals auch Gebührenrechnende Einrichtungen.
Die Gemeinde hat bei der Wahl der Rechtsform des Zweckbetriebes ein weites Ermessen. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen kommen der Regiebetrieb (ohne eigene Rechtspersönlichkeit), der Eigenbetrieb und der Zweckverband in Frage. Privatrechtlich lässt sich der Zweckbetrieb als Eigengesellschaft oder als Beteiligungsgesellschaft betreiben. Als Rechtsformen kommen hier Personengesellschaften OHG, KG, GbR (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) oder Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Mischformen in Betracht. Eine Sonderform sind die eingetragenen Genossenschaften (eG), die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die Partenreedereien (Seehandelsschiffahrt).
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Zweckbetrieb".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world