Als Zweck (griechisch τέλος auch `ού `ένεκα [hou heneka , lateinisch finis, englisch purpose) wird der Beweggrund (movens) einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens verstanden.
Das Ziel (Telos) als Anlass für eine Handlung wird als Zweck- oder Finalursache (causa finalis) bezeichnet. In der mit der Formulierung des Ziels einhergehenden Ziel- oder Zwecksetzung muss unterschieden werden zwischen
In der Verwirklichung des Ziels (Zweckverwirklichung) werden folgende Schritte unterschieden:
Ein Zweck wird also in seinen kausalen Verhältnissen definiert und ist abhängig von einem die Zwecksetzung und -verwirklichung kalkulierenden Willen. In dieser Kausalität geht der Zweck dem gewählten Mittel - dem zwischen Zweck und Wirkung liegenden -, dem die Wirkung oder das Ziel folgt, voraus. Wer also den Zweck will, muss auch die "zweckmäßigen" Mittel wollen. Für Immanuel Kant ist der Zweck in der Einleitung der Kritik der Urteilskraft demnach "der Begriff von einem Objekt, sofern er zugleich den Grund der Wirklichkeit dieses Objektes enthält". In diesem Sinne ist die Verwirklichung eines Zweckes immer ein kausaler Prozess, der final determiniert ist und die Zweckmäßigkeit der Mittel bestimmt.
In kausalen Zusammenhängen ist der Zweck das Ergebnis von Ursache und Wirkung. Wird Zweck dagegen bewusstseinsimmanent betrachtet, also in der Antizipation im Bewusstsein und nicht als äußere Wirkung, stellt er sich als Ergebnis einer teleologischen Ordnung von Mittel und Zweck, als Beleg einer angenommenen Finalität dar, in der die Zweckmäßigkeit bestimmt ist durch einen zielgerichteten Entwicklungsprozess. Grundsätzlich besteht kein Widerspruch zwischen Kausalität und Teleologie, da nur der Schwerpunkt der Beobachtung verlagert wird. Entweder wird eine Entwicklung als Ergebnis von Ursache und Wirkung, oder aber als notwendige Bewegung auf ein vorbestimmtes Ziel metaphysischen Ursprungs, ein Telos hin verstanden.
Diese Zielsetzung ist also mithin abhängig von einem Bewusstsein, das sich und anderen Zwecke bestimmt, wobei diese Tätigkeit zum Muster der Zwecksetzung allgemein und auf eine Welt außerhalb des Bewusstseins übertragen wird. Die verschiedenen Epochen der Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte sind gekennzeichnet durch diese Bewegungen der Übertragung, respektive durch eine Abwehr derselben.
Maßgeblich für die Entwicklung des Zweckbegriffs in der Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte ist jedoch Aristoteles, der die Zweckursache zu den Prinzipien der Dinge rechnet und grundsätzlich vier Ursachen (´αίτια *) unterscheidet:
Auch Aristoteles geht dabei nicht von einer teleologischen Entwicklung aus, denn der Zweck, der eins mit der Form der Dinge ist, bestimmt aus den Dingen heraus ihre Entfaltung, ihr Werden in der Wirklichkeit aus einer angelegten Möglichkeit. Dieser materialistisch in den Dingen angelegte Zweck ist ihr Telos und so ist jede "natürliche" Entwicklung zweckmäßig und gut, denn in der Natur kann nichts ohne Zweck geschehen. Letzter Zweck ist der Gott oder das Schönste und Beste, angelegt in den Prinzipien und damit in den Dingen selbst (Metaphysik, Buch XII, Kap. 7; 1072b). Das Wesen der Dinge drückt sich in ihrer Erscheinung und Form aus und ist zugleich Zweck und Ursache des Werdens und der Entwicklung (Entelechie). Diese Entwicklung aber kann "zufällig" durch die Materie behindert werden, sodass das Zweckmäßige sich nicht entwickeln kann.
Für Immanuel Kant werden die Zwecke in die Objekte der Beobachtung projiziert und sind "kein Bestandteil der Erkenntnis des Gegenstandes". Durch diese Projizierung erscheinen die empirischen Gesetze der Natur, als seien sie von einem höheren Verstand so angelegt wie sie sind, weshalb ein angenommener Naturzweck der Dinge nur regulativer Begriff für die Urteilskraft sein kann, nicht aber konstitutiver Begriff der Vernunft. Dieser regulative Begriff muss als Element der reflektierenden Urteilskraft Bestand haben, weil für Kant die Entstehung der Dinge mit mechanistischen Ursachen allein nicht zu erklären ist (Krit. d. Urt., I. c. §77). Der Mensch und die Natur existieren in seiner "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" als "Zweck an sich selbst" (Grundlg. z. Met. d. Sitt. Abs. 2). Für den Deutschen Idealismus sind Mechanismus und Teleologie in einem höheren Prinzip vereinigt, weshalb für Johann Gottlieb Fichte jedes organisierte Produkt der Natur sein eigener Zweck ist, für Friedrich Wilhelm Joseph Schelling die Zweckmäßigkeit der Dinge unabhängig ist vom Mechanismus, und Ursache und Wirkung in einer Gleichzeitigkeit vereint sind. Für Georg Wilhelm Friedrich Hegel ist der Zweckbegriff eine einfache Bestimmtheit der Dinge und in diesen selbst angelegt.
Für Immanuel Kant ist der Mensch Zweck an sich und Endzweck, wodurch jede Ethik an den Menschen und seinen Willen gebunden wird. Dadurch spielt der ethische Zweckobjektivismus der traditionellen Moral keine Rolle mehr, als die besondere Gesinnung die zu einer Handlung führt, zu einer Bewertung derselben herangezogen wird. Ethisches Handeln wird nach dem Kategorischen Imperativ bewertet, nach welchem die eigene Person und die anderer "zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel" behandelt werden soll.
Da der Mensch aus seiner Vorstellung der Wirkung seiner zielgerichteten Handlung heraus agiert, niemals aber über die dazu rechten Mittel im voraus verfügen kann, da das sittliche Wissen "grundsätzlich nicht die Vorgängigkeit eines lehrbaren Wissens" hat (Hans-Georg Gadamer), ist das sittliche Leben im Ganzen immer nur ein Entwurf, der in einem Netz von Zwecken und Mitteln entsteht und in dem der Menschen, der Zweck an sich ist, im Mittelpunkt steht und so auf die geschichtliche Welt Einfluss nimmt.
Die eigentliche anti-metaphysische und -teleologische Wende des Zweckbegriffs leiten die Naturwissenschaften zur Mitte des 19. Jahrhunderts und da vorrangig die Biologie ein. Diese Abkehr findet statt, obwohl sie ausgelöst wird durch Prozesse, die in teleologischen Begriffen, also mit der Annahme eines finalen Kausalzusammenhangs zu erklären wären. In das Zentrum der Beobachtung rücken dabei zwei Probleme, die Aristoteles nicht zum Thema gemacht hatte:
In dem Zeitraum zwischen Darwins und Bernards Entdeckungen und den Anfängen der Kybernetik in den 1940er Jahren des letzten Jahrhunderts, wurden drei Bereiche biologischer Phänomene aufgezeigt, die teleonome Prozesse aufweisen:
Als vierter bekannter teleonomischer Prozess wäre die in der Antizipation eines Ziels angelegte, bewusste Kalkulation und Handlung eines Menschen zu nennen. All diese Prozesse zeichnen sich durch adaptives Verhalten in einem System-Umwelt-Verhältnis aus (Humberto Maturana, Francisco J. Varela). Die Entdeckung der grundlegenden Bedeutung von adaptiv-regulativen Prozessen im Verhältnis von Systemen zu ihrer Umwelt, haben jedoch nicht nur in den Naturwissenschaften paradigmatische Folgen gehabt, sondern auch in den Humanwissenschaften, die zuerst in Person von Emile Durkheim und Talcott Parsons die Theorie homöostatischer Interaktion auf soziale Prozesse anwendeten. Ebenso wurden von Soziobiologen, in der Folge von Konrad Lorenz, vorgeschlagen, im kollektiven sozialen Verhalten von Individuen "genetisch programmierte" Verhaltensweisen anzunehmen (Margery L. Oldfield und Janis B. Alcorn) und zur Erklärung kultureller Traditionen und sozialer Einrichtungen und deren Anpassung an veränderte Umweltbedingungen, werden evolutionär-optimierende Prozesse in Anlehnung an den Darwinismus angenommen (Stephen Toulmin, 1978).
Die in der Biologie aufkommende Fragestellung nach dem adaptiven und zweckbezogenen System-Umwelt-Verhältnis beobachteter Systeme und die konsequenten Veränderungen, die durch dieses Verhältnis im System und seiner Umwelt folgen, stehen auch im Kern der kybernetischen Bemühungen um Regelkreise, mit dem die teleonomen Prozesse physiologischer, sozialer und technischer Systeme beschreibbar werden. Arturo Rosenblueth, Norbert Wiener und Julian Bigelow beschreiben zu Beginn der "kybernetischen Bewegung" 1943 Systeme, die sich zweckbezogen zu ihrer Umwelt verhalten, als solche, die über eine Rückkoppelungsschleife ihr "Verhalten" adaptiv an dieser ausrichten und nennen dieses Verhalten teleologisch. Dabei wird offensichtlich, dass ein System, das sich zu seiner Umwelt adaptiv verhält, diese - in welcher Form auch immer - beobachten muss, um sein Verhalten, seine Handlungen an diese anpassen zu können. Das Ergebnis dieser Beobachtung wird also auf das eigene Verhalten rückgekoppelt. Diese Rückkopplung beeinflusst die eigenen Handlungen und Motivlagen u.U. maßgeblich, manchmal so sehr, dass eine Motiv- oder Zweckverschiebung stattfindet. Man spricht dann von einer Heterogonie der Zwecke (Wilhelm Wundt). Rosenblueth, Wiener und Bigelow beschreiben das durch Feedback angepasste Verhältnis zwischen System und Umwelt als eines der gegensätzlichen Beeinflussung: während der Output eines Systems dessen Umwelt manipuliert, verändern Ereignisse in der Umwelt als Input wiederum das System. Wenn diese Veränderungen in der Umwelt nicht zu direkten und strukturellen Änderungen am System führen, stellt sich hier die Frage, wie der Menschen, der als autopoietisches System strukturell geschlossen ist, durch Umweltereignisse solche Veränderungen an sich erfahren kann. Grundsätzlich geschieht dies durch die Beobachtung der Umwelt, seiner selbst und durch den Abgleich zwischen dem angenommen Ziel eines Verhaltens und den bis zum Zeitpunkt der Beobachtung erreichten Schritten dorthin. Diese Dynamik in dem Verhältnis zwischen System, Umwelt und den angenommenen Zielen beschreiben die Autoren als "negatives Feedback", also ein Feedback, das dazu angetan ist, das Verhalten eines System im Verhältnis zu seinem Ziel zu korrigieren. Dieser Ansatz macht die historische Grundlage der Kybernetik aus. Für Rosenblueth u. a. ist eine solche rückgekoppelte Beobachtung die Voraussetzung für ein zweckgesteuertes und in ihren Worten "teleologisches" Verhalten. Um aber einen Zweck in einer sich verändernden Umgebung, in der sich auch das zweckbestimmende System verändert, verfolgen zu können, ist es u.U. notwendig Voraussagen über einen zukünftigen Zustand oder Ort eines Ziel zu treffen. Beispiel für eine solche extrapolierende Zielverfolgung ist die Katze, die eine Maus fängt, dazu aber nicht an den in der Beobachtung aktuellen Standort der Maus springt, sondern an einen antizipierten zukünftigen. Ein solches zweckbezogenes Verhalten bedient sich dabei also einer Voraussage einfacher Ordnung. Erfährt das System während seiner Zweckverfolgung aber selber Veränderungen, ist eine Vorhersage mindestens der 2. Ordnung notwendig, da die eigenen Veränderungen im Bezug auf den Zweck in die Extrapolation eingebracht werden müssen. Das selbe gilt auch für den Fall, dass von dem System externe Objekte genutzt werden, um seinen Zweck zu erreichen. Wirft man zum Beispiel einen Stein um die Maus damit zu treffen, müssen zuzüglich zur Bewegung der Maus auch die des Steins mitberechnet werden. Nach Rosenbleuth u.a. zeichnet sich der Mensch vor anderen Lebewesen gerade durch die Fähigkeit Voraussagen höherer Ordnung treffen zu können, aus. Noch komplizierter wird dieses Verhältnis eines Systems zu seiner Umwelt und die damit verbundenen Beobachtungen, wenn sich das Ziel in einer Reaktion auf die Handlungen des ursprünglich handelnden Systems verändert und - wie im dem Fall an dem Norbert Wiener in den Kriegsjahren arbeitete - zum Beispiel ein Flugzeug ausweichende Bewegungen macht, um nicht von einer Flak getroffen zu werden. Auch diese Zielveränderungen, als Ergebnis einer Beobachtung von Beobachtungen, müssen extrapoliert werden.
Der Begriff der Teleologie, der von Christian Wolff 1728 eingeführt wurde, um den finalen Zweck in der Metaphysik des Aristoteles und der metaphysischen, scholastischen Auslegung zu bezeichnen, ist also von Forschern wie Wiener unter neuen Vorzeichen wieder in die wissenschaftliche Debatte eingeführt worden, um ein erweitertes Konzept von Steuerung theoretisch fundieren zu können. Ein praktisches Problem war etwa, wie man Maschinen bauen könne, die auf ein Ziel zusteuern. Dazu anylsierten sie kritisch den Begriff des "Verhaltens" ("Behavior") und stellten der enggeführten Ausrichtung auf einfache Input-Output-Beziehungen eine komplexere, die spezifische Struktur und innere Organisation eines Systems reflektierende Sichtweise gegenüber, die sie unter dem Begriff "Teleologie" subsumierten. Dabei sollte das Konzept auf einem Abstraktionsniveau beschrieben werden, das es erlaubte, "Zielstrebigkeit" von Organismen und Maschinen gleichermaßen zu erfassen.
Für Heinz von Foerster dient der "Zweck" vor allem auch Erklärungsmodell von unterschiedlichem, aber auf das gleiche Ergebnis hin gerichtetem Verhalten: "Die Idee des Zwecks hat hier - aus einer Perspektive der zweiten Ordnung betrachtet - eine enorme Vereinfachung und Eindeutigkeit der Erklärungen geschaffen. Das ist der Zweck des Zwecks." Denn es gibt zahlreiche Phänomene in Natur und Gesellschaft, die nur mit größten Schwierigkeiten kausal erklärt werden können. Diese Beziehungen lassen sich besser mit der Annahme einer Zielstrebigkeit beschreiben.
Im Kontext der soziologischen Systemtheorie (z.B. Niklas Luhmann) wird der Zweckbegriff unter funktionalen Rahmenbedingungen seines klassischen Gehalts (Entfaltung der Natur, kausale Bewirkbarkeit von Wirkungen) entkleidet und bezeichnet nunmehr die Einheit der Differenz von erstrebten und nicht erstrebten Zuständen. Unter dem funktionalistischen Paradigma wird die Setzung von Zweck-Mittel-Beziehungen als Einzeichnung von kontingenten (also funktional äquivalenten) Formen in das Medium der Kausalität verstanden.
Zwecksetzungen sind eine Eigenleistung eines Systems. Er bleibt daher an die zweckrelevanten Vorstellungen des Systems von seinem System-Umwelt-Verhältnis gebunden. In diesem Sinne werden Wertaspekte des Zweckbegriffes neutralisiert. Zweck meint nur noch die geschätzte Wirkung eines Handelns, also eines kontingent-selektiven Ereignisses. In diesem Sinne operieren Systeme grundsätzlich ateleologisch. Zwar verändern sich Systeme evolutionär, dies meint aber nur die Umformung von Unwahrscheinlichkeiten in Wahrscheinlichkeiten und keine in einem teleologischen Sinne deutbare Fortschrittsvorstellung.
Intentionalität wird dabei als simplifizierende Selbstbeschreibung eines im Medium Sinn operierenden Systems verstanden. Erst ein solches System kann sich oder einem anderen System ein Verhalten als bewusstes Handeln zurechnen, als zielgerichtet beobachten und in diesem Sinne deutend verstehen. Dabei sind die Motive selbst keine originäre Einrichtung eines psychischen Systems, sondern vielmehr letztinstanzlich kommunikativ gebildet. Ein Motiv in diesem Sinne ist ein Medium struktureller Kopplung zwischen psychischen und sozialen Systemen. Soziale Systeme erleichtern sich nämlich durch die Unterstellung oder Zurechnung von Motiven die Stabilisierung von Erwartungen.
Eine spezielle Rolle spielt der Zweck in der Ästhetik und der Kunst. So wird grundsätzlich schon anhand des Zwecks zwischen angewandter und freier, bildender Kunst unterschieden.
Für die angewandte Kunst gilt dabei meist eine klare Zweckbestimmheit, wobei sich aber Adolf Loos in seinem Essay Ornament und Verbrechen heftig vom sinnlosen Schmuck, Ornament (etwa in Architektur und Design) distanziert, die zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks nicht notwendig seien, und somit nur ein Ärgernis darstellten. Er vertritt damit ein ähnliches Ideal wie die Schule des Bauhaus (Form follows Function). Ein reines Bedürfnis nach Schönheit allerdings, aus dem heraus eine eigentlich überflüssige ästhetische Gestaltung (z.B. im Barock) wie auch ihre Würdigung erklärt werden könnte, ist somit als alleiniger Zweck dieser "überflüssigen" Zierate problematisch, zudem abhängig vom jeweiligen Kunstbegriff und somit keinesfalls universal.
In der bildenden Kunst Europas wurde seit dem Humanismus die ästhetische Bildung des Menschen als Zweck der Kunst betrachtet. Kant sah in seiner Kritik der Urteilskraft das interesselose Wohlgefallen als Bestimmung des ästhetischen Urteils. Die Theoretiker des L'art pour l'art sahen Kunst wiederum als Selbstzweck an. Bereits Heinrich Heine äußerte in einem Brief 1838: Kunst ist der Zweck der Kunst. In seiner Schrift Über die ästhetische Erziehung des Menschen stellte Friedrich Schiller seine Untersuchungen der Kunst und der Schönheit an, für Schiller gelangt der Mensch nur durch Schönheit zur Freiheit.
Hegel versuchte in seinen Vorlesungen über die Ästhetik * den Zweck der Kunst zu ergründen, er ging dabei aus vom Kunstbegriff des 19. Jahrhunderts. Er fragt nach dem Inhalt von Kunst über die reine Nachahmung der Wirklichkeit hinaus, und sieht als einen Zweck der Kunst, daß die Kunst die Wildheit der Begierden zu mildern die Fähigkeit und den Beruf habe, kommt aber später zu dem Schluss, dass ja dann das Kunstwerk nur als ein nützliches Werkzeug zur Realisation dieses außerhalb des Kunstbereichs selbständig für sich geltenden Zwecks Gültigkeit haben würde. Hiergegen steht zu behaupten, daß die Kunst die Wahrheit in Form der sinnlichen Kunstgestaltung zu enthüllen, jenen versöhnten Gegensatz darzustellen berufen sei.
Eine ähnliche Ansicht vertrat später Martin Heidegger in seinem Aufsatz Die Frage nach der Technik, der darin auch die Kunst als das Rettende einer vom Gestell (der technisierten rationalen Welt, die auf Messbarkeit beruht, und nur quantitative Eigenschaften gelten lässt) existentiell bedrohten Menschheit ansah.
Aus der Kunst selbst wurden solcherlei Zielsetzungen allerdings immer wieder ganz bewusst hintergangen (z.B. Andy Warhol). Die autonome Kunst der Moderne ist durch zwei grundlegende Änderungen charakterisiert: Abkehr vom Mimesis-Prinzip, also von der Verpflichtung auf die Wirklichkeit als Maßstab der Nachahmung, und Ablehnung jeglicher externer Zweckbestimmung, auch religiöser oder ethischer Funktionsbestimmungen (wie etwa im 17. Jahrhundert).
Auch wenn der Kunst heute im Einzelfall vielfältige Aufgaben in der Gesellschaft zufallen mögen, so können weder ihr Nutzen, noch ihr Zweck außerhalb ihrer eigenen Kategorien abschließend definiert werden. Künstlerischer Ausdruck an sich ist nicht zweckgebunden, und ein Kunstwerk häufig zunächst dadurch identifizierbar, dass es keinem offensichtlichen Zweck dient.
So sieht auch das Grundgesetz mit seinem Grundsatz der Freiheit der Kunst keinen Zweck für diese vor.
In der Rechtswissenschaft bezeichnet die teleologische Auslegung eines Gesetzes seine Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift, also die Frage nach der ratio legis. Diese Methode geht zurück auf Friedrich Karl von Savigny.