Unter Zwangsarbeit versteht man Arbeit, zu der eine Person unter Androhung einer Strafe oder eines Übels gezwungen wird.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland Kriegsgefangene und Zivilpersonen der besetzten Gebiete dazu gezwungen, die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, zu ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrecht zu erhalten. Die Zwangsarbeiter wurden von den Nationalsozialisten selbst verharmlosend "Fremdarbeiter" genannt. Zwangsarbeiter wurden vorwiegend in der Landwirtschaft und Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche, selbst Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Die Zwangsarbeiter erhielten in der Regel eine knappe Kost (in vielen Fällen nur zum Erhalt der Arbeitskraft), teilweise einen - geringen - Lohn. Sie waren in Zwangsarbeiterlagern untergebracht, oftmals Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Zuständig war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (z.B. über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine sogenannte Ostarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden.
Die Zwangsarbeit ist seit Ende des Krieges immer wieder ein Thema gewesen, zuletzt Ende der 1990er, nachdem vermehrt Klagen der überlebenden Zwangsarbeiter bei Gerichten eingingen. Daraufhin beschloss der deutsche Bundestag, einen Fonds in Form der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" einzurichten, der ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen soll. Das Fondsvermögen belief sich auf 10 Milliarden D-Mark (ca. 5,1 Milliarden Euro). Diese Summe wurde jeweils zur Hälfte vom deutschen Staat und der deutschen Industrie bereitgestellt, wobei sich die Industrie schwer tat, ihren Anteil aufzubringen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001, bis Ende 2005 hatte die Stiftung 98% der für Entschädigungen zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt, etwa 1,64 Millionen ehemalige Zwangarbeiter erhielten Entschädigungen. Bis Ende 2006 sollen sämtliche noch ausstehenden Zahlungen abgeschlossen sein.
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Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende von Koreanern nach Japan verfrachtet und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzen Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten.
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Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar, bei der ebenfalls Menschen zur Arbeit gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Zwangsarbeit, die in den Gefängnissen fast aller Länder der Welt geleistet werden muss.
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Nach obiger Definition wären auch Wehrdienst und Zivildienst sowie die sogenannten Ein-Euro-Jobs Formen von Zwangsarbeit. Eine angemessene Entlohnung gäbe es nicht. Diese Form der Zwangsarbeit, die zum Teil Männer diskriminiert und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt, ist umstritten. Der de:Europäische_Menschenrechtskonvention#Artikel_4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Zwangsarbeit verbietet, nennt den Wehrdienst als Ausnahme.
Nach der ILO-Konvention sind Wehrdienst und Zivildienst keine Zwangsarbeit. Ein-Euro-Jobs sind ebenfalls keine Zwangsarbeit, wenn es sich um "kleinere Arbeiten" handelt, die "unmittelbar dem Wohle der Gemeinschaft dienen" und sie "zu den üblichen Bürgerpflichten der Mitglieder der Gemeinschaft gerechnet werden können" und wenn "die Bevölkerung oder ihre unmittelbaren Vertreter berechtigt sind, sich über die Notwendigkeit der Arbeiten zu äußern."
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