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Das Zwölftafelgesetz (lat. Leges duodecim tabularum) ist eine um 450 v. Chr in Rom entstandene Gesetzessammlung, die in zwölf hölzernen Tafeln auf dem Forum Romanum ausgestellt war.

Die Schaffung des Zwölftafelgesetzes markiert den Höhepunkt der frühen Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern in der Römischen Republik.

In der nachfolgenden Zeit wurden sie vielfach ergänzt und ausgebessert.

Entstehung


Lange Zeit wurden die Gesetze Roms nur mündlich überliefert. Jedoch waren nur wenige im Stande und befugt, den über Generationen hinweg zusammengetragenen Schatz an Gesetzen zu überschauen und auszulegen; in Rom war es das Kollegium der Pontifices. Aber allmählich begannen sich ganze Volksteile darüber zu empören, der Willkür weniger Rechtswahrer (Juristen) hoher Abkunft ausgeliefert zu sein. Schließlich führten Ständekämpfe dazu, dass (angeblich 451 v. Chr.) eine Kommission von 10 Männern das Gesetz auf 10 Bronzeplatten festschrieb. Titus Livius berichtet über dieses so genannte „Decemvirat“ (lat. decem viri: zehn Männer), das aus dem Konsul, der den Antrag gestellt hatte, den beiden amtierenden Konsuln, drei Gesandten nach Griechenland und vier weiteren Männern, die jedoch nur dazu dienten, auf die symbolische Zahl Zehn zu kommen, bestand. Diese 10 Tafeln wurden auf der Rednerbühne des Forums ausgestellt. Die darin enthaltenen Regelungen hatten jedoch offensichtlich noch Lücken, weswegen noch im selben Jahr zwei weitere Tafeln hinzukamen. Wie sich schon aus der Zusammensetzung des Decemvirats erahnen lässt, orientierte man sich dabei an griechischen Vorbildern, etwa den solonischen bzw. drakonischen Gesetzen Athens. Doch die „fremden“ Gesetze wurden nur dort übernommen, wo man es für unbedingt notwendig hielt. In erster Linie waren die 12 Tafeln immer noch die Fixierung altrömischer Rechtsgrundsätze. An sich wäre das noch nichts besonderes gewesen, der babylonische König Hammurapi ließ schon im 17. Jahrhundert v. Chr. Gesetze in Stein hauen, doch die Römer begründeten die erste Wissenschaft vom Recht. Die Römer selbst bezeichneten sie deshalb als Grundlage ihres gesamten Rechtslebens (fons omnis publici privatique iuris, Livius. Auf deutsch in etwa: Quelle des gesamten öffentlichen und privaten Rechts). Des weiteren galten sie für alle römischen Bürger, unabhängig der sozialen Zugehörigkeit. Obwohl die Tafeln selbst nicht allzu lang überdauerten – sie wurden während der Eroberung Roms von den Galliern 388 v. Chr zerstört – wurden Teile ihres Gedankenguts bis heute bewahrt und finden sich z. B. im BGB, Grundgesetz und in der Europäischen Verfassung wieder. Das Zwölftafelgesetz wird heute in fast allen Lateinklassen ausführlich durchgenommen.

Inhalt und Wesen


Im Inhalt waren die Tafeln auf die Bedürfnisse des damaligen Agrarstaats zugeschnitten. Sie beinhalteten unter anderem Regelungen bezüglich Prozessordnung, Vollstreckung, Erb-, Nachbarschafts-, Verkehrs- und Deliktsrecht. Dabei nehmen die zivilprozessualen Regelungen den breitesten Raum ein. Nicht geregelt wurde jedoch die politische Ordnung des Gemeinwesens, samt Gerichtsverfassung, also nur das ius civile. Lückenhaft war auch, dass wichtige Definitionen vorausgesetzt, anstatt explizit erwähnt wurden. Statt zu verallgemeinern oder eine Vielzahl von Möglichkeiten durch Definitionen aufzufangen, wurde eher ein konkreter Fall erläutert. So war zum Beispiel auf Tafel 6 penibel aufgeführt, dass ein gestohlener Balken, der bereits wieder verbaut ist, nicht eigenmächtig entfernt werden darf. Besonders detailliert und wortreich waren Regelungen, die einem Schutzzweck dienten, wie z. B. das Verfahren mit einem Schuldner, den das Gesetz, wie noch näher erläutert, vor inhumaner Behandlung schützen wollte. Da die Tafeln selbst zerstört wurden, lassen sie sich nur ungefähr anhand von Zitaten, die z. B. Cicero liefert, rekonstruieren. Die gebräuchlichste Rekonstruktion ist hierbei die von Schöll aus dem Jahre 1866. Wie nun die Regelungen im Einzelnen auf die Tafeln verteilt waren, lässt sich nur vage vermuten. Fest steht aber, dass jede der zwölf Tafeln ein an sich abgeschlossenes Ganzes behandelte. Außerdem wurde es später erneuert und verbessert.

Literatur


Ausgaben:
  • Düll, Rudolf: Das Zwölftafelgesetz, 1. Aufl. München 1944: Heimeran; 6. Aufl. München u.a. 1989: Artemis (Sammlung Tusculum).
  • Flach, Dieter: Das Zwöltaflegesetz. Leges XII tabularum, Darmstadt 2004: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (Texte zur Forschung 83).

Sekundärliteratur:

  • Fögen, Marie Theres: Römische Rechtsgeschichten. Über Ursprung und Evolution eines sozialen Systems, Göttingen 2002: Vandenhoeck & Ruprecht (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 172).
  • Flach, Andreas: Fortgeltung des Zwölftafelrechts, Frankfurt am Main u.a. 2004: Peter Lang.
  • Humbert, Michel (Hrsg.): Le dodici tavole: dai decemviri agli umanisti, Pavia 2005: IUSS Press.

Weblinks


Rechtsgeschichte | Römisches Recht

Zákon dvanácti desek | De tolv tavlers lov | Twelve Tables | Ley de las XII Tablas | Kahdentoista taulun lait | Loi des Douze Tables | Leggi delle XII tavole | Twaalftafelenwet | Prawo XII tablic | Lei das Doze Tábuas | Zákon dvanástich tabúľ | Tolv tavlornas lag | 十二铜表法

 

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