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Zutrittskontrolle sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu geschützten Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden. Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z.B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes (Meister für Schutz und Sicherheit), oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen an Hand von Identitätsnachweisen überprüft werden.

=Identmittel= Als Medien für die Zutrittskontrolle können sowohl aktive als auch passive Identmittel Medien dienen.

Aktiv


Aktive Identmittel sind batteriebetrieben. Entweder versorgt die Batterie im Indentmittel kontaktbehaftet die Entscheidungselektronik des Verschlußsystems mit Energie, oder das Identmittel sendet berührungslos per Funk oder Infrarot kodierte Signale an das Verschlußsystem. Letzteres findet zum Beispiel immer mehr in modernen Kraftfahrzeugen Anwendung.

Passiv


Auch bei passiven Identmitteln wird zwischen kontaktbehafteten und kontaktlosen Medien unterschieden. Hier ist die Bandbreite der verwendeten Technologien am größten.

Berührungslose Proximity-Systeme sind verwandt mit der RFID-Technologie. Die Systeme Legic oder Mifare zum Beispiel arbeiten passiv und in Abhängingkeit von der Sendeleistung der Antenne mit einer typischen Leseentfernung von wenigen Zentimetern bis hin zu einem Meter und mehr. Gebräuchlich sind Medien im ISO-Kartenformat (Scheckkarte), als Schlüsselanhänger (Key-Fob) oder als Armband. Berührungslose Systeme lassen sich zudem auch in Armbanduhren, Handys, mechanischen Schlüsseln und Kleidungsstücken oder modischen Accessoires integrieren und sogar chirurgisch unter der Haut implantieren.

Magnetstreifenkarten gelten heute allgemein als nicht mehr sicher genug, da sie ohne großen technischen Aufwand kopierbar sind. Zudem unterliegen die Karten einem hohen Verschleiß. Dennoch wird dieses System zum Beipsiel noch immer gerne in Hotels verwenet, da es sehr preiswert herzustellen ist. Die Magnetkarte wird jedoch immer mehr von der Chipkarte wie zum Beispiel die Smart Memory Card (ähnlich der Krankenkassenkarte) verdrängt. Diese hat den Vorteil, dass die Daten der Schließberechtigungen auf ihr verschlüsselt abgespeichert werden. Zudem ist ein größerer Speicher als auf einem Magnetstreifen möglich. Auch für die Chipkarte liegt der Haupteinsatzbereich im Hotelgewerbe.

In Form von Schlüsselanhängern und Armbändern hat sich der äußerst robuste iButton des amerikanischen Herstelleres Dallas Semiconductor bereits durchgesetzt. Dieser sieht ähnlich wie eine Knopfzelle mit zwei konzentrischen Kontakten aus und enthält einen kleinen elektronischen Speicher sowie eine nicht veränderbare, weltweit einmalige Seriennummer. Der iButton kann über eine einfache Zweidrahtverbindung in Form eines speziellen Lesekopfes von einer Steuerelektronik ausgelesen und beschrieben werden. Dazu muss der iButton auf die Kontaktfläche des Lesekopfes gehalten werden. Der Vorteil dieses Systems liegt vorranging in der Robustheit: Der iButton hält zum Beispiel sogar einen Kochwaschgang in der Waschmaschine aus.

Als weiteres passives Identmittel können auch Kennwörter oder PINs dienen, zum Beispiel als Türcode, der über ein Nummerntastenfeld einzugeben ist.

Biometrie


Des Weiteren können auch biometrische Merkmale wie z.B zur Identifikation herangezogen werden.

=Aufbau eines elektronischen Zutrittskontrollsystems= Meist wird für jede Tür eine eigene Zutrittskontrollsteuerung verwendet. Diese arbeiten entweder eigenständig oder sind über Ethernet, EIB oder seriell per RS485 mit einer zentralen Hauptsteuerung verbunden. Ein Lesekopf gibt die Daten des Identmittels verschlüsselt an die Zutrittskontrollsteuerung weiter. Diese entscheidet dann den berechtigten Zutritt anhand der in ihrem Speicher hinterlegten Schließplan, oder fragt Online die Berechtigung am Zentralgerät an. Die Zutrittskontrollsteuerung steuert nach Überprüfung und Erteilung des berechtigten Zutritts die Verschlusstechnik der Türe in Form eines Motorschlosses oder -Zylinders oder eines elektrischen Türöffners an. Die Steuerungen speichern bis zu tausende Zutrittsberechtigungen und Protokolle intern auch bei Ausfall der Vernetzung ab. An die Steuerungen können auch mehrere Sensoren wie z.B. Tür- und Riegelkontake angeschlossen werden. Dadurch können Kompromittierungs- und Einbruchsversuche erkannt und einer Einbruchsmeldeanlage übergeben werden.

Immer mehr setzen sich anstelle solcher aufwändig zu verkabelnden Zutrittskontrollen auch autark arbeitende Beschlagssysteme durch. Hierbei sind Lesekopf, Verriegelungstechnik und Entsheidungselektronik im Beschlag integriert, sind oft batteriebetrieben und funktionieren ohne weiteren größeren Umbau der Türe mit den meisten handelsüblichen DIN-Einteckschlössern. Der Verschluss wird entweder über eine Blockade oder einen Leerlauf des Drückers (Fallensicherheit) oder über einen fest am Beschlag montierten Drehknauf gewährleistet (Riegelsicherheit), welche erst bei berechtigtem Zutritt einkuppeln und manuell bedient werden können.

Der Fortschritt der technischen Entwicklung hat auch bereits eine Vielzahl von elektronischen Knaufzylindern hervorgebracht, welche ganz einfach an Stelle eines mechanischen Zylinders in beinahe jedem beliebigen Tüschschloss eingebaut und nachgerüstet werden kann. Diese verfügen in der Regel über zwei Drehknäufe von welchen derjenige auf der Außenseite leer druchdreht und erst bei berechtigtem Zutriff bedienbar wird. Bei elektronischen Knaufzylindern mit einer beidseitigen Zutrittskontrolle ist dies sogar auf beiden Seiten der Fall.

= Normen und Richtlinien zur Zutrittskontrolle =

1. Normen auf deutscher und europäischer Ebene

  • EN 50133-1 / DIN VDE 0830 Teil 8-10 "Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen, Teil 1 Systemanforderungen"
  • EN 50133-2-1 / DIN VDE 0830 Teil 8-2-1 "Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen, Teil 2 - 1: Allgemeine Anforderungen an Anlagenteile"
  • EN 50133-7 / DIN VDE 0830 Teil 8-7 "Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen, Teil 7: Anwendungsrichtlinien"

2. Richtlinien

2.1 VdS-Richtlinien

  • VdS 2358 "Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Teil 1: Anforderungen"
  • VdS 2359 "Prüfmethoden für Anlageteile von Zutrittskontrollanlagen"
  • VdS 2367 "Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Teil 3: Planung und Einbau"
  • VdS 2353 "Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen für Zutrittskontrollanlagen"
2.2 BSI-Richtlinien

  • BSI 7550 "Anforderungen an Zutrittskontrollanlagen"
  • BSI 7551 "Zutrittskontrollanlagen - Richtlinien für die Projektierung und Ausführung"

Identifikationstechnik

 

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