Die Zustellungsurkunde (auch: Postzustellungsurkunde - PZU) ist eine Urkunde laut Zivilprozessordnung, die beweist, dass einem Empfänger ein bestimmtes Schriftstück förmlich zugestellt wurde.
Seit der Änderung des Postgesetzes mit Wirkung vom 22. Dezember 1997 ist es auch privaten Dienstleistern erlaubt, förmliche Zustellungen auszuführen, d. h. Postzustellungsaufträge der Behörden auszuliefern. Voraussetzung dazu ist eine Lizenz der Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) und eine entsprechende Entgeltgenehmigung.
Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der ZPO (Zivilprozessordnung) und wird durch eine vom Zusteller erstellte öffentlichen Urkunde beurkundet.
Zustellungsurkunden gibt es auch in anderen Ländern. So heißen sie in Italien Notifica (giudiziaria) (dt. * Zustellung).
Briefe mit der Zusatzleistung "Zustellungsurkunde" wurden unter Beurkundung ausgehändigt. Auf der Zustellungsurkunde wurden Ort und Zeit sowie die Art der Aushändigung - bei Briefen mit der Zusatzleistung "Eigenhändige Aushändigung" der Ort und den Tag der Benachrichtigung - durch Unterschrift des Mitarbeiters der Deutschen Post beurkundet.
Auf dem Brief wurde der Tag der Aushändigung vermerkt. Die Zustellungsurkunde wurde unverzüglich nach der Aushändigung dem Absender des Briefes zugesandt (Stand: Frühjahr 1979)
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"Zustellungsurkunde".
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