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Unter Zuschlag versteht man

  • eine zusätzlich zu entrichtende Gebühr. So zahlt man bei der Eisenbahn etwa einen Zuschlag für die 1. Klasse. Bei einer Taxifahrt ist ab einer gewissen Uhrzeit ein Nachtzuschlag zu entrichten;
  • bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch Beschluss;
  • bei privatrechlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot. Dabei wird der Zuschlag meist durch den Hammerschlag angezeigt.
  • die Erteilung eines meist von der öffentlichen Hand zuvor bei einer Ausschreibung erhaltenen Auftrags an eine Firma oder ein Unternehmen, entweder im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme oder einer Dienstleistung;
  • in der Bautechnik den Betonzuschlag, einen oder mehrere Füllstoffe, die bei der Herstellung von Mörtel oder Beton beigegeben werden und damit den Baustoffcharakter bestimmen (z. B.:Kiesbeton). Dieser Begriff wurde in den neueren Normen durch die Bezeichnung Gesteinskörnung abgelöst;
  • in der Hüttenkunde Zusätze zum Erz-Koks-Gemisch, um einmal eine günstigere Schlacke zu erzielen oder auch um die Eisenbegleiter Schwefel und Phosphor zu entfernen. Dazu verwendet man unter anderem Kalkstein, Salz, Sand oder Flussspat;
  • eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zur Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Noch um 1975 betrug in bestimmten Industriezweigen der Zuschlag für Nachtarbeit am Feiertag 100 % des Stundenlohns;
  • eine zusätzliche Sozialleistung, z. B. den Kinderzuschlag;
  • eine zusätzliche Steuer, z. B. den Solidaritätszuschlag; Reichensteuer

 

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