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Zusatzversorgungskassen sind Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) sowie der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Häufigste Organisationsformen sind Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts.

Zielgruppen


Die größte Zusatzversorgungskasse in der Bundesrepublik Deutschland ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie versichert die Arbeitnehmer der Bundesrepublik sowie der einzelnen Bundesländer.

Für die Arbeitnehmer der deutschen Kommunen und ihrer Einrichtungen existieren 17 kommunale Versorgungseinrichtungen, die teilweise als Gebietskassen für alle Gemeinden eines bestimmten Einzugsbereiches zuständig sind, teilweise für die Arbeitnehmer einer einzelnen Stadt.

Für die Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen gibt es 5 Zusatzversorgungskassen, vier für verschiedene Bereiche der Evangelischen Kirche in Deutschland, eine für die Katholische Kirche in Deutschland.

Weiterhin gibt es zwei Einrichtungen für Arbeitnehmer von Sparkassen.

Mitgliedschaft


Zusatzversorgungskassen führen die betriebliche Altersversorgung im Auftrag der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Diese Arbeitgeber werden je nach Kasse als Mitglieder oder Beteiligte bezeichnet. Sie sind zugleich Kunden und Gewährsträger der Versorgungseinrichtung.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ist die verbindliche Zusage der entsprechenden Altersversorgung für alle Mitarbeiter, in der Regel durch Tarifvertrag.

Liste der Zusatzversorgungskassen


Bund und Länder

Kommunale Zusatzversorgungskassen

  • Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg
  • Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
  • Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg
  • Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt
  • Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main
  • Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg.-Bezirks Kassel
  • Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden
  • Kommunale Zusatzversorgungskasse beim kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern
  • Zusatzversorgungskasse der Stadt Emden
  • Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
  • Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
  • Rheinische Versorgungskassen - Zusatzversorgung -
  • Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
  • Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes - Abteilung Zusatzversorgungskasse -
  • Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen
  • Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt - Zusatzversorgungskasse -
  • Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen

Kirchliche Zusatzversorgungskassen

  • Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt
  • Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers
  • Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
  • Kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden
  • Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands

Sparkasseneinrichtungen

  • Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen
  • Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden-Württemberg

Arbeitsgemeinschaft


Die 24 Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie die beiden Sparkasseneinrichtungen kooperieren in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. .

Weblinks


Rentenversicherung | Öffentlicher_Dienst

 

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