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Eine Zunft – von althochdeutsch ''„zumft“ (zu ziemen) ist eine ständische Körperschaft von Handwerkern, die im Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstand und bis ins 19. Jahrhundert existierte. In den Zünften wurden die Regeln der jeweiligen Handwerksberufe aufgestellt und überwacht, beispielsweise Ausbildungsregeln, Arbeitszeiten, Produktqualität und Preise. Alle Handwerker des Mittelalters mussten zur Berufsausübung Mitglied ihrer Zunft sein. Daneben organisierten sie sich zur Wahrung ihrer eigenen Interessen in Gilden, in denen auch andere Berufe wie Kaufleute, aber auch z. B. Gleichgesinnte einer Religion zusammengeschlossen waren. Zünfte hatten ihren Sitz in größeren Orten, oder dort, wo eine bestimmte Berufsgruppe besonders häufig anzutreffen war.
Innere Erstarrung verbunden mit der Aufhebung der Zunftverfassung und der Einführung der Handels- und Gewerbefreiheit nach der französischen Revolution leitete das Ende der Zünfte ein. Mit dem Aufkommen von Manufakturen und der vorindustriellen Massenproduktion verloren die Zünfte zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Bedeutung. Der Zunftzwang und die wirtschaftliche Macht der Zünfte wurde deshalb stark eingeschränkt oder ganz aufgehoben. In der Schweiz war die Beseitigung der Macht der Zünfte in den Stadtkantonen mit der erzwungenen politischen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Landbevölkerung mit der Stadtbevölkerung um 1830 verbunden. Die modernen Nachfolger der Zünfte sind die Handwerkerinnungen. Mancherorts bestehen Zünfte noch als folkloristische oder gesellschaftliche Vereine, z. B. in Zürich.
Die Gesellen, die ihre Meisterprüfung ablegen wollten, hatten folgende Bedingungen zu erfüllen:
Vielen Gesellen fehlte das nötige Kapital um selbständig tätig zu werden.
Die Zunft umfasste sowohl die selbständigen Meister wie auch ihre Mitarbeiter, die Gesellen und Lehrlinge.
Für Paris finden sich Belege für reine Frauenzünfte:
Für Köln findet sich ein Beleg für eine gemischte Zunft:
Daneben gab es weitere Zünfte, die Frauen als Zunftmitglieder akzeptierten wie z. B.: die Garnmacher, die Seidenweber und die Seidenmacher.
Als Familienangehörige waren Frauen an einigen Leistungen der Zünfte beteiligt, konnten aber meist keine Vollmitgliedschaft erwerben. (Nach: LexMA Bd. IV. Sp. 865)
Starb ein Meister, musste die Witwe innerhalb von ein oder zwei Jahren erneut heiraten, ansonsten verlor sie die Werkstatt ihres Mannes. In einigen Städten war es auch möglich, dass die Witwe, wenn sie einen Sohn und Nachfolger besaß, den Laden bis zu dessen Mündigkeit weiterführte.
Für die Ausübenden eines bestimmten Berufszweiges bestand Zunftzwang. Juden war die Mitgliedschaft in einer Zunft verwehrt.
Die Zünfte schrieben ihren Mitgliedern häufig auch die Produktionsmethoden vor. Dadurch wehrten sie zwar einerseits Überproduktionen ab, andererseits verhinderten sie die Einführung neuer, produktiverer, gelegentlich weniger gesundheitsgefährdender Produktionstechniken. Dadurch garantiert er seinen Mitgliedern ein standesgemäßes, „gerechtes“ Einkommen und den Verbrauchern durch Ausschaltung von Preiswettbewerb ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis – allerdings auf hohem Preis-Niveau.
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