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Zulassungsbescheinigung_Republik_%C3%96sterreich_Deckblatt.png Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Für Kfz-Neuanmeldungen und -Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I ab Oktober 2005 den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.

In Österreich ist der Zulassungsschein durch die Zulassungsbescheinigung abgelöst. In Kombination mit dem Typenschein ist der zeitliche Verlauf der Eigentümer bis zum letzt zugelassenen Kennzeichen, Zulassungsbesitzer nachweisbar.

Umtausch


Eine generelle Umtauschpflicht ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben.

Eine Umtauschpflicht besteht also, wenn z. B. ein Fahrzeugschein verloren gegangen und der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist. Der Fahrzeugbrief wird durch die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.

Vorteile


Als Vorteile der neuen Dokumente werden v. a. die höhere Fälschungssicherheit und die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung hervorgehoben. Daneben weist die Zulassungsbescheinigung Teil I einen höheren Informationsgehalt auf als der bisherige Fahrzeugschein.

Nachteile


Kritisiert wird hauptsächlich, dass in Teil II nur noch die letzten beiden Eigentümer des Kfz aufgeführt werden können (im Gegensatz zu bisher sechs im Fahrzeugbrief), da somit die Wertermittlung für gebrauchte Fahrzeuge erschwert wird. Von der EU wird jedoch angeführt, dass diese begrenzte Halterauflistung aus datenschutzrechtlichen Gründen unerlässlich sei. Unter dem Punkt B(1) wird dafür die Anzahl der Vorhalter des Kfz eingetragen.

Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere


In Deutschland wird nur noch eine Reifengröße eingetragen. Etwaige alternative Eintragungen oder Befreiungen von Format- oder Herstellerbindungen werden neuerdings im Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Fließtext eingetragen (Kreis Wesel, Stand Juni 2006). Eine alternative Vorgehensweise um Probleme bei Polizeikontrollen zu verhindern ist das Mitführen einer Kopie des alten Fahrzeugbriefes.

Alle alten Eintragungen im Feld "Bemerkungen" werden in das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt an den Schein angeheftet. Das Ausfüllen des Bemerkungsfeldes wird im Straßenverkehrsamt mit einer Ausfüllhilfe durchgeführt, die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz.-Scheines automatisch auf die Ziffern des neuen Kfz.-Scheines überführt, so daß die Referenzierung wieder stimmt.

Es empfiehlt sich, eine korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfältig zu prüfen. Im Übrigen sollte man sich unbedingt den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen lassen und sorgfältig aufbewahren, damit immer recherchiert werden kann, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben.

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Kentekenbewijs

 

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