Der Zugversuch ist ein genormtes Standardverfahren der Werkstoffprüfung zur Feststellung der Zugfestigkeit und dient zur Bestimmung von Werkstoffkennwerten durch Dehnen von länglichen Proben mit kleiner Querschnittsfläche bis zum Bruch. Beim Zugversuch wird die Probe durch nahezu (quasi) statischen Zug beansprucht. Das Ergebnis des Zugversuchs ist das Spannungs-Dehnungs-Diagramm, aus dem die verschiedenen Kenngrößen ermittelt werden können:
Die Proben sind für verschiedene Werkstoffe und Materialien, aus denen die Werkstoffe entnommen werden, in der DIN 50 125 definiert. Für die Bruchdehnung wird bei sog. Proportionalstäben (bei denen die Messlänge ein festes Vielfaches des Durchmessers ist) der Proportionalitätsfaktor im Index angegeben, bei anderen Proben die Messlänge.
Im instrumentierten Zugversuch wird kontinuierlich der Istquerschnitt der Probe gemessen und daraus die wahre Spannung kf berechnet. Für den Maschinenbau ist aber im wesentlichen das elastische Verhalten des Materials interessant, weshalb oftmals die Angaben aus dem nicht instrumentierten Versuch ausreichen.
Der Zugversuch wird vornehmlich bei metallischen und synthetischen (Kunststoffe) Werkstoffen verwendet und ist unterschiedlich genormt.
Eine Auswahl aktueller Normen zum Zugversuch:
Bei technisch relevanten keramischen Werkstoffen ist häufig nur eine minimale Dehnung bei sehr großen Kräften zu beobachten, weshalb sie als zugfest bis zum Bruch gelten. Zum Testen der Zugfestigkeit keramischen Werkstoffen wird daher der Berstversuch verwendet.
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