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Kaelble-zugmaschine-stuttgart-2005.jpg Eine Zugmaschine ist ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor, welches dazu bestimmt ist, andere, antriebslose Fahrzeuge (Anhänger, Wagen) die dem Transport von Gütern oder Personen dienen, zu ziehen. Zugmaschinen sind selbst nicht für den Transport von Gütern oder Personen ausgelegt, sehr wohl können aber Fahrzeuge, die selbst angetrieben sind und dem Transport von Gütern oder Personen dienen, als Zugmaschine verwendet werden.

Eisenbahn


Der Begriff Zugmaschine wird vorwiegend für schienengebundene Motorfahrzeuge verwendet, siehe auch: Lokomotive.

Sattelzugmaschinen


Straßenzugmaschinen, bei denen ein erheblicher Teil der Anhängelast auf der Zugmaschine aufliegt, werden als Sattelzugmaschinen bezeichnet. Volkstümlich verwendet wird auch der verkehrsrechtlich nicht korrekte Bezeichnung Sattelschlepper.

Landwirtschaftliche Zugmaschine


Siehe auch Traktor

Schlepper


DIN 15140 definiert einen Schlepper wie folgt: "Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung. Sie dienen zum Ziehen und Schieben anderer Fahrzeuge, vornehmlich von Anhängern."

Nutzfahrzeug | Güterverkehr

 

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