Der Zugbahnfunk ist eine besondere Art des analogen Sprechfunks. Er wird von der Bahn benutzt, um Verbindungen zwischen fahrenden Zügen und ortsfesten Betriebsstellen (wie z. B. Stellwerken und Fahrdienstleitern) herzustellen.
Später wurden Funkzentralen als Ansprechpartner für die Züge errichtet. Diese waren jeweils für einen größeren Streckenabschnitt von circa 100 km zuständig.
In Regionen mit hohem Frequenzbedarf (also z.B. Großstädte, in denen sich viele Eisenbahnstrecken treffen) ist es auch üblich, die Streckenbereiche mit Gleichwellenfunk zu versorgen, wodurch anstelle von dreien nur noch ein Frequenzpaar notwendig ist. Dabei wird das mittlere der drei Frequenzpaare einer Kanalgruppe verwendet. Verläßt die Strecke dann den Ballungsraum, so wird gewechselt zum üblichen Betrieb mit drei abwechselnden downlink-frequenzen.
Bedingt durch die Wiedervereinigung gibt es in Deutschland zwei Systeme der Rufsignalisierung. In den alten Bundesländern erfolgt das Rufen der Teilnehmer vermittels digitaler AFSK-Telegramme mit 600 bps, in den neuen Ländern dagegen mit einem Tonfolge-Rufverfahren. Deswegen beherrschen Zugfunkanlagen neuerer Bauart beide Betriebsarten.
Es gibt (2005) circa 3500 ortsfeste Funkanlagen und circa 20000 Funkanlagen in den Zügen.
Allerdings steht der Zugbahnfunk mittlerweile vor seiner Ablösung durch das digitale Verfahren GSM-Rail.
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