Zuckerrübensirup ist ein dunkelbrauner, durch das Einkochen von Zuckerrüben hergestellter Sirup.
Herstellung
Die Herstellung (das Lösen der süßen Bestandteile aus Rübenschnitzeln durch das Pressen gekochter Rübenschnitzel) ähnelt den ersten Schritten der
Zuckerherstellung, bei der jedoch überwiegend nur
Saccharose extrahiert wird. Bei der Herstellung des Zuckerrübensirups werden dagegen alle löslichen Stoffe der Rübe extrahiert. Dieser Saft wird gefiltert und weiter eingekocht, bis ein Sirup mit einer Mindesttrockensubstanz von 78 % entsteht, der bei 18 °C ausreichend streichfähig ist. Zuckerrübensirup wird nicht durch die
EU Konfitüren-Verordnung erfasst und ist nur durch das deutsche
Lebensmittelrecht geregelt.
Zuckerrübensirup wird auch in Mischungen mit Apfelsirup als Apfel-Rübensirup (auch Apfel-Rübenkraut genannt) hergestellt.
Verwendung
Zuckerrübensirup wird heute vor allem in den Regionen des
Zuckerrübenanbaus als süßer
Brotaufstrich (auch auf
Möppkenbrot), Back- und Kochzutat für Spezialitäten, z. B.
Pumpernickel (
Schwarzbrot) in
Westfalen, für
Soßen (für
Rheinischen Sauerbraten), und als Beilage zu
Reibekuchen verwendet.
Regionale Namen
Siehe auch
Dicksaft,
Kraut,
Birnenkraut,
Ahornsirup,
Marmelade,
Konfitüre,
Gelee
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