Das Zuchthaus war eine Strafanstalt mit strafverschärfenden Haftbedingungen für Häftlinge, die wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren. Wesentlicher Bestandteil der Zuchthausstrafe war der Zwang zu harter körperlicher Arbeit, oft bis zur Erschöpfung, zum Beispiel in Steinbrüchen oder beim Torfstechen. Wegen der erheblich härteren Haftbedingungen galt bei einer (manchmal in der Justiz erforderlichen) Umrechnung von Gefängnis- auf Zuchthausstrafe ein Umrechnungsverhältnis von 3 zu 2.
Das Schweizer Strafgesetzbuch kennt die Zuchthausstrafe noch (Art. 35 StGB), unterscheidet sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe, sondern nur in deren Länge. Während eine Gefängnisstrafe eine Länge von 3 Tagen bis drei Jahren haben kann, dauert die Zuchthausstrafe mindestens 1 Jahr und maximal 20 Jahre, sofern diese nicht durch das jeweilige Gesetz anderes festgelegt sind.
Die Geschichte der Zuchthausstrafe als solche ging in Deutschland allerdings nicht mit der Reform des Strafrechts zu Ende. Das Zuchthaus verlor durch Reform- und Liberalisierungsprozesse über die Jahre hinweg seine ursprüngliche Bestimmung und diente zuletzt als Strafanstalt für besonders schwere Verbrechen unter verschärften Haft- und Sicherheitsbedingungen. Heute spricht man prinzipiell von Freiheitsstrafen, jedoch gibt es weiterhin Justizvollzugsanstalten mit milderen und härteren Strafbedingungen. Abhängig von der Gesamtdauer einer Freiheitsstrafe werden unterschiedliche Anstalten ausgesucht. Die Kriterien können abhängig von länderspezifischen Ordnungen variieren. In Hessen gibt es Anstalten mit milden Bedingungen für Gefangene mit einer Strafe von unter zwei Jahren und Anstalten mit härteren Bedingungen für Gefangene mit einer Strafe von über zwei Jahren.
In der DDR existierte bis zuletzt die Zuchthausstrafe für schwerste Gewaltdelikte und politische Straftaten. Bekannte Zuchthäuser waren das Zuchthaus Bautzen ("Gelbes Elend"), das Zuchthaus Stollberg-Hoheneck und das Zuchthaus Brandenburg.
Mit der Abkürzung Z wird im Jargon eine Zuchthausstrafe verhüllt (z. B. drei Jahre Z). Zuchthausstrafen galten als entehrend und hatten auch soziale Konsequenzen (z. B. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche).
Haftstrafen sind ein geschichtlich junges Pendant zu Leibes- und Lebensstrafen.
In der Zeit des Absolutismus wurde das erste Zuchthaus in den Niederlanden eröffnet. Kurz darauf wurden nach diesem Konzept in den meisten deutschen Städten ebenfalls Zuchthäuser errichtet. Die Idee des Zuchthauses machte in weiten Teilen Europas Schule. Die ersten deutschen Zuchthäuser entstanden in Bremen (1609), Lübeck (1613), Hamburg (1622) und Danzig (1629).
Das Zuchthaus diente ursprünglich nicht als Strafanstalt im eigentlichen Sinne, da es sich bei den Insassen nicht primär um Kriminelle handelte. Man verstand das Zuchthaus damals als soziale Einrichtung, die arbeitsunwillige Menschen therapieren und wieder in die Gesellschaft zurückführen sollte. So wurden u.a. "herrenlose" Frauen, Bettler, Prostituierte und Menschen, die sich Geld auf eine unehrenhafte (aber nicht kriminelle) Weise verdienten, in Zuchthäuser verfrachtet. Bauern durften Knechte und Mägde zur Besserung ins Zuchthaus bringen, um etwas gegen Leistungsdefizite zu unternehmen. Harte Arbeits- und Haftbedingungen sah man dabei als Heilmittel, um die Menschen zu bessern. Die Insassen wurden nicht gerichtlich verurteilt und die Dauer eines Zuchthausaufenthaltes richtete sich meist nach der Willkür des Personals. Die Gefangenen sollten so lange im Zuchthaus bleiben, bis sie sich gebessert hatten. Da es für eine Besserung keine objektiven Kriterien gab, konnte das Personal letztendlich frei entscheiden, wann eine Besserung stattgefunden hatte. Da hinter den Zuchthäusern auch ein ökonomisches Interesse stand, wurde meist großer Wert auf Vollbelegung gelegt, so dass Entlassungen erst stattfanden, wenn neue Insassen nachrückten. Letztendlich empfand die damalige bürgerliche Gesellschaft die Armen als störend, was zur Folge hatte, dass Einrichtungen wie das Zuchthaus (neben Tollhaus, Irrenhaus und Waisenhaus u.a.) eingeführt wurden, um die Armen für ihre Armut zu bestrafen und aus der Gesellschaft zu verbannen.
In den tiefsten Zeiten des Absolutismus ging diese Entwicklung in Deutschland noch einen Schritt weiter, indem die verschiedenen Einrichtungen für Menschen, die man aus der Gesellschaft verbannte, zusammen gelegt wurden. So entstanden das Hospital, eine Anstalt, in der von Waisenkindern über psychisch Kranke, sterbenden Menschen und dem Zuchthausklientel alle Insassen solcher Einrichtungen gemeinsam untergebracht und unter gleichen Bedingungen behandelt wurden. Das Prinzip des Hospitals wurde zum Glück nur in begrenztem Umfang umgesetzt. Auch wenn ein Hospital damals keinen Arzt beschäftigte, hat sich diese Art von Einrichtung schrittweise bis heute zu einem modernen Krankenhaus verändert. Aus dem Zuchthaus heraus hat sich das Gefängnis über die Zeit wiederum als Strafeinrichtung entwickelt.
Nach dem Ende des Absolutismus gab es eine langsame Mäßigungsbewegung. Nach und nach wurde ein vernünftiges Rechtssystem umgesetzt und die Bedingungen, unter denen Menschen in solche Einrichtungen verbannt wurden, verschärft. So wurde aus dem Zuchthaus allmählich eine Strafanstalt im eigentlichen Sinne. Für unterschiedlich schwere Verbrechen benötigte man unterschiedlich schwere Strafen. So wurden neben dem Zuchthaus weitere Arten von Haftanstalten eingeführt.
Siehe auch: Alcatraz, Festungshaft, Gefängnis, JVA
siehe auch Knacki
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Zuchthaus".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world