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Zollrecht, im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll oder eine Maut zu erheben. Meistens gewährte der oberste Landherr, z. B. der Kaiser, oder der Bischof, falls dieser weltliche Macht hatte, seinen Lehensleuten oder Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des Stadtrechts, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch u. a. Kriege und den Hofstaat finanzierten.

Siehe auch: Stapelrecht

Zollrecht in der EU


In der Europäischen Union gelten der Zollkodex (ZK) EWG-Verordnung 2913/92 vom 12.Oktober 1992 und die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZK-DVO).

Zollrecht in Deutschland

In Deutschland gilt das europäische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum für nationale Regelungen. Diese beruhen in Deutschland überwiegend auf den Vorschriften für die Finanzverwaltung. Das sind neben der

Durch die deutsche Zollverwaltung werden ebenso verschiedene Verbrauchsteuern erhoben und verwaltet. Diese sind ebenso in den nationalen Gesetzen verankert. Bei der Erhebung des "Zolls" (eigentlich Einfuhrabgaben) werden diese ebenso unter den Vorschriften des Zollrechts eingezogen wie die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Das alte Zollgesetz trat mit dem Zollkodex 1992 außer Kraft.

In der Zollverwaltung finden weitere Gesetze Anwendung, welche aber nicht als Zollrecht betrachtet werden können, da Sie diverse andere Bereiche ebenso erfassen ( z.B. Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch und Zivilprozessordnung )

Zollrecht in Österreich

Zollrecht in der Schweiz


Zollrecht der Welt


Innerhalb der WTO wurden diverse Abkommen geschlossen, welche den freien Welthandel fördern, zB. durch den Abbau von Handelsbarrieren wie Zölle. Diese Verträge haben also direkten Einfluss auf das nationale, europäische und internationale Zollrecht. Wichtig sind dabei vor allem

Des Weiteren gibt es wichtige Freihandelszonen, welche ihr Zollrecht harmonisiert haben. Dazu gehören als wichtigste:

Für das internationale Zollrecht von Bedeutung ist ebenfalls die Gruppe der AKP-Staaten. Dabei handelt es sich um Entwicklungsländer, welche in den anderen Handelszonen Vorteile im Zollrecht erhalten.

Zoll

 

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