Zollfahndungsämter sind Behörden der Bundeszollverwaltung. Sie sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Zolls (Zollfahndungsdienst). Zollfahndungsämter unterstehen direkt dem Zollkriminalamt. Es gibt 8 Zollfahndungsämter mit 24 Außenstellen. Jedes Zollfahndungsamt hat einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, der sich aber nicht an den Grenzen der Bundesländer orientiert. So reicht der Zuständigkeitsbezirk des Zollfahnungsamtes Hamburg zum Beispiel bis weit nach Mecklenburg-Vorpommern hinein.
Neben der eigenen örtlichen Zuständigkeit sind auch einige Zollfahndungsämter sachlich für andere Bezirke zuständig, z.B. bearbeitet das Zollfahndungsamt Stuttgart die Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht im Bereich des Zollfahndungsamtes München.
Dies ist die Folge einer langwierigen und umstrittenen Umstrukturierung der Bundeszollverwaltung. Dass diese vor 2004 durchgeführte Strukturreform zu keinem langfristigen Erfolg führte, zeigt eine für 2006 und folgende Jahre geplante "Neustrukturierung", bei der dann die ungünstige Stellung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in eine noch zu definierende Behördenstruktur einfließen soll, obwohl dies schon vorher gefordert wurde.
Zollfahndungsdienst, Observationseinheit Zoll, Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe, Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift
Zoll | Finanzbehörde (Deutschland) | Bundesfinanzverwaltung (Deutschland)
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"Zollfahndungsamt".
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