Ziviltechniker sind in Österreich freiberuflich tätige, planende Techniker, die staatlich befugt und beeidet sind in
Die Ziviltechniker unterteilen sich in
Bei den Ingenieurkonsulenten kommt durch einen Anhang das entsprechende Fachgebiet zum Ausdruck (z. B.: Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, ...).
Die Ziviltechniker sind in den jeweiligen Landeskammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten organisiert, die als Körperschaften öffentlichen Rechts unter anderem für Fragen der Berufsordnung, Ausbildung und Gebührenempfehlungen zuständig sind.
Durch Gesetzesnovellierungen können nunmehr nicht nur natürliche Personen als Ziviltechniker tätig sein, sondern auch Ziviltechnikergesellschaften gebildet werden. Gestärkt wurde hingegen die strenge Beschränkung auf den planenden Bereich. Die Bezeichnung Zivilingenieur gibt es offiziell nicht mehr, sie wird aber umgangssprachlich weiter verwendet für Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen.
Die abhängige Beschäftigung bei privaten oder der öffentlichen Hand. Die selbständige (auch) ausführende Tätigkeit z. B. als Baumeister.
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"Ziviltechniker".
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