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Als Zivilliste wird der jährliche Betrag bezeichnet, der einem Monarchen und seinen Angehörigen aus der Staatskasse gewährt wird. Darin enthalten sind die Apanage - die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder zur Deckung eines standesgemäßen Lebenswandels - und die Aufwendungen für den herrschaftlichen Haushalt.

Weblinks


  • http://www.verfassungen.de/gb/gb1952.htm
  • http://www.belgium.be/eportal/application?languageParameter=de&pageid=contentPage&docId=7987

Politischer Begriff | Monarchie

 

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