Zivildienstleistender (Abkürzung ZDL, umgangssprachlich Zivi, in Österreich meist Zivildiener) ist, wer seinen zivilen Ersatzdienst zur Militärzeit ableistet.
Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Wehrdienst. Ein ZDL hat den Kriegsdienst an der Waffe verweigert (in Deutschland nach Art. 4 Abs. 3 GG) und wird dafür zum Ersatz- oder Zivildienst herangezogen.
Für Zivildienstleistende besitzen im Vergleich mit Wehrdienstleistenden einige zusätzliche Rechte und Pflichten. Das bedeutet:
Zu den Pflichten bezogen auf Dienstunterkunft und Einführungskurs ist anzumerken, dass in der Mehrheit der Fälle eine Heimschlaferlaubnis gegeben wird und dass der Einführungskurs erst mehrere Monate nach Beginn des Zivildienstes stattfindet, wenn überhaupt.
Wie ein Soldat bei der Bundeswehr wird auch ein Zivildienstleistender beim Bundesamt für den Zivildienst durch eine Personenkennziffer eindeutig identifiziert.
Zivildienst kann man in verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Sozialdiensten und -stationen (z. B. Caritas), beim Roten Kreuz, in Krankenhäusern, in Jugendzentren, aber auch z. B. beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder anderen gemeinnützigen Vereinen ableisten. Diese können beim Familienministerium (dessen Name sich in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings immer wieder änderte) eine Anerkennung als Zivildienststelle beantragen und erhalten dadurch das Recht, Zivildienstleistende einzustellen.
In Österreich ist das Bundesministerium für Inneres für den Zivildienst verantwortlich. Für die Zivildienstverwaltung ist seit 1. Oktober 2005 die Zivildienstserviceagentur zuständig, die dem Bundesministerium für Inneres rechtlich unterstellt ist.
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