Der Begriff Zivilcourage setzt sich aus den beiden Wörtern zivil (lateinisch civilis, 1. bürgerlich – nicht militärisch, 2. anständig, annehmbar) und courage (französisch, Beherztheit, Schneid, Mut) zusammen. Er kann als bürgerlicher, anständiger Mut übersetzt werden, mit dem ursprünglich ausschließlich das entsprechende Auftreten gegenüber nicht-zivilen Autoritäten (Militär, Polizei) gemeint war. Diese Auslegung erfuhr seit dem 2. Weltkrieg eine Veränderung - heute wird unter Zivilcourage das Auftreten gegen oder für die herrschende Meinung verstanden, mit dem der Einzelne, ohne Rücksicht auf sich selbst, seine persönlichen Werte oder die Werte der Allgemeinheit vertritt.
Die politische Zivilcourage ist vor allem auch aktuelles Gegenmodell des Machterhalts durch die Parteidisziplin, wie John F. Kennedy in seinem Profiles in Courage (1956) am Beispiel des politischen Verhaltens von acht Senatoren exemplarisch zeigte.*
Whistleblower sind Personen, die am Arbeitsplatz aus gemeinnützigen Motiven, trotz für sie möglicher Risiken, "Alarm schlagen", d.h. bedenkliche oder gefährliche Vorgänge in ihrem Betrieb melden. Nach Dieter Deiseroth (s. Literatur) müssen vier Kriterien erfüllt sein, um von Whistleblowing sprechen zu können. Erstens muss eine brisante Enthüllung vorliegen. Dabei kann es sich um gravierendes Fehlverhalten von Kollegen (z.B. Korruption), schwerwiegende Missstände (z.B. Steuerhinterziehung) oder erhebliche Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen (z.B. illegale Giftmüllentsorgung) handeln. Zweitens ist der Whistleblower nicht bereit, über solche Dinge zu schweigen und "schlägt Alarm"; dies erfolgt meist zunächst als internes Whistleblowing im persönlichen oder beruflichen Wirkungskreis oder, wenn dies keinen Erfolg hat, auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit (externes Whistleblowing). Drittens liegt Whistleblowing nur dann vor, wenn es aus maßgeblich uneigennützigen Gründen geschieht, z.B. um öffentliche Interessen zu schützen. Dem Whistleblower geht es somit nicht um Vorteile für sich, im Gegenteil, er begibt sich - und dies ist das vierte Kriterium - durch sein Handeln in erhebliche Gefahr; meist geht er Risiken für die berufliche Karriere oder seine persönliche Existenz ein. Es handelt sich beim Whistleblowing also um eine Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und eigenen Wertvorstellungen, die durch firmeninterne Missstände verschiedenster Art verletzt werden.
In speziell dafür angebotenen Kursen erlernt der Teilnehmer den bewussten Umgang mit entsprechenden Situationen, die Möglichkeiten und Grenzen, die man persönlich hat, die Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdungen und wie man danach mit der Situation umgeht (Strafanzeige, Zeugenschutz).
Die Polizei hat unter * sechs praktische Regeln für mehr Sicherheit zusammengestellt, die jeder anwenden kann.
Ethische Haltung | Persönlicher Charakter | Frieden | Konfliktlösung | Werte und Urteil | Tugend
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