Ein Zivilist ist jemand, der während eines Krieges keiner Armee oder sonstiger Kampforganisation angehört. Er trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine Uniform.
Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da laut Kriegsvölkerrecht besondere Regeln zum Schutz von Zivilisten gelten (siehe Genfer Abkommen und Haager Landkriegsordnung).
Um diese scharfe Trennung zwischen Zivilisten und Kombattanten zu ziehen, ist es Zivilisten verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tut ein Zivilist dies trotzdem, so wird er als Partisan bezeichnet und kann als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Ihm steht gleichwohl - ebenso wie anderen Nichtkombattanten - das Recht auf Selbstverteidigung zu.
In Friedenszeiten spricht man von der Zivilbevölkerung als der „bürgerlichen Bevölkerung“, die keine im besprochenen Zusammenhang relevante Fachausbildung hat. „Zivil“ bedeutet hierbei soviel wie „fachfremd“. So spricht man beispielsweise auch vom „Geistlichen mit Zivilberuf“ für einen nebenamtlichen Geistlichen.
Aber auch in Zusammenhang mit uniformierten Einheiten spricht man umgangssprachlich von den nicht uniformierten von Zivilisten, beispielsweise bei Einsätzen der Feuerwehr.
Zivilist | Civilian | Siviili | Civil | Warga sipil | 文官 | Civil
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Zivilist".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world