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Zinsbindungsfrist ist im Zusammenhang mit durch Grundschulden gesicherten Darlehen, der Zeitraum, für den der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz festgeschrieben ist (Festzinsdarlehen). Die Zinsbindungsfristen können von unterschiedlicher Dauer sein. Üblich sind Fristen zwischen fünf und zehn, 15 und bis zu 20 Jahren. Je länger die Zinsbindung eines Hypothekendarlehens ist, desto höher ist in der Regel der festgelegte Zinssatz. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist in eine Anschlussfinanzierung erforderlich.

Während der Zinsbindungsfrist ist gemäß § 609a BGB eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei einer über einen Zeitraum von zehn Jahren hinausgehenden Zinsfestlegungsfrist kann eine Kündigung bereits nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

Kreditgeschäft | Schuldrecht

 

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