Zinsänderungsrisiken sind marktzinsbedingte Vermögensrisiken, die entweder in Form von Zinsüberschuss- und/oder Bar- bzw. Marktwertrisiken auftreten.
Die wesentlichen Einflussfaktoren des Zinsänderungsrisikos lassen sich zu zwei Oberbegriffen zusammenfassen. Zum einen ist das Zinsänderungsrisiko vom Zins-Exposure (interne Komponente), zum anderen von den Marktzinsvolatilitäten (externe Komponente) abhängig.
Die Zins-Exposure fasst unternehmensinterne Faktoren wie die offene Festzinsposition, die Fristenabläufe und die Zinselastizität zusammen. Die Markzinsvolatilitäten stellen Zinsniveauveränderungen als auch Drehungen der Zinsstruktur dar. Je ausgeprägter diese beiden Faktoren auftreten, d.h. je größer beispielsweise die Festzinsposition im Vergleich zur variablen Zinsposition ist oder je stärker sich das Zinsniveau verschiebt, um so höher ist unter sonst gleichen Bedingungen auch das Zinsänderungsrisiko.
Die Instrumente zur Zinsrisikoanalyse lassen sich zum einen danach unterscheiden, ob sie primär zur Analyse des Zinsüberschussrisikos oder des Barwertrisikos entwickelt und eingesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Unterscheidung nach statischen oder dynamischen Ansätzen möglich. Während die statischen Ansätze stichtagsbezogen sind und in der Regel auch nur die zu diesem Stichtag bereits kontrahierten Zinsgeschäfte berücksichtigen, werden bei den dynamischen Ansätzen auch Neu- und Anschlussgeschäfte in die Analyse integriert. Die statischen Instrumente zielen daher vor allem auf das operative Geschäft. Dynamische Ansätze sind dagegen insbesondere für strategische Risikoanalysen geeignet.
Betrachtet man die langfristige Entwicklung der Zinsspannen einer Großbank, einer Sparkasse und einer Genossenschaftsbank auf Basis der Bundesbankstatistik, so stellt man im Zeitablauf stark schwankende Zinsspannen fest.
| Mittelwert | Standardabweichung | Variationskoeffizient | |
|---|---|---|---|
| Großbanken | 2,33 % | 0,56 %-Punkte | 24 % |
| Genossenschaftsbanken | 3,18 % | 0,34 %-Punkte | 11 % |
| Sparkassen | 3,01 % | 0,30 %-Punkte | 10 % |
Während die Zinsspannen der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken in diesem Zeitraum eine Stardardabweichung von 0,30 bis 0,34 Prozentpunkten aufwiesen, betrug sie bei den Großbanken knapp 0,56 %-Punkte. Offensichtlich war das Zinsänderungsrisiko bei den Großbanken ausgeprägter. Eine Betrachtung des Variationskoeffizienten als relatives Steuerungsmaß verstärkt diesen Eindruck noch.
Die wesentlichen Wirkungszusammenhänge lassen sich mit Hilfe einer Bilanzbetrachtung verdeutlichen, wobei die Zusammenhänge in gleicher Weise auch für das außerbilanzielle Geschäft Gültigkeit besitzen.
Das gesamte Zinsgeschäft eines Kreditinstituts kann in zwei Schichten unterteilt werden, die sich hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit an auftretende Marktzinsänderungen unterscheiden:
Diese Geschäfte umfassen sämtliche Positionen, die für einen bestimmten Zeitraum einen fest vereinbarten und in seiner Höhe konstanten Zinsatz aufweisen.
Diese Zinsgeschäfte besitzen entweder keine Zinsbindungsdauer oder aber nur eine sehr kurze. Dadurch sind diese Geschäfte teilweise bzw. voll zinsreagibel.
Zinsüberschussrisiken entstehen immer dann, wenn zwischen den Aktiv- und Passivpositionen keine Zinsbindungskongruenz besteht. Auftretende Inkongruenzen führen zu entsprechenden betraglich oder zeitlich offenen Positionen.
Der klassische Fall des Zinsüberschussrisikos ist das so genannte Festzinsrisiko. Dieses entsteht, wenn ein Festzinsblock auf der Aktivseite durch eine variabel verzinsliche Position auf der Passivseite der Bilanz finanziert wird (Risiko bei steigendem Marktzins) oder umgekehrt eine variablel verzinsliche Position auf der Aktivseite durch eine Festzinsposition auf der Passivseite finanziert wird (Risiko bei sinkendem Marktzins).
Die Zinsbindungsbilanz ist ein Instrument, mit dem Zinsänderungsrisiken identifiziert und quantifiziert werden könne. Sie wurde in den 70er Jahren und insbesondere mit dem Zinsanstieg zu Anfang der 80er Jahren zunehmend zur Analyse des Zinsänderungsrisikos in Kreditinstituten eingesetzt. In der Folge der aus der Hochzinsphase resultierenden Schieflagen einzelner Institute hat die BaFin für sämtliche Banken die Pflicht zur Aufstellung von Zinsbindungsbilanzen eingeführt.
In der Zinsbindungsbilanz werden sämtliche aktivischen und passivischen Festzinspositionen gegenübergestellt und für zukünftige Perioden die sich ergebenden offenen Positionen ermittelt. Eine offene Position, entweder als Aktivüberhang oder als Passivüberhang bedeutet Zinsänderungsrisiko.
Als Festzinsgeschäft sollten dabei in Anlehnng an die BAFin überlicherweise alle Geschäfte zu Grunde gelegt werden, die eine Restzinsbindung von mehr als 180 Tagen aufweisen. Ebenso sollte diese Bilanz auch die nicht zinsreagiblen unverzinsliche Aktiva und Passiva berücksichtigen.
Üblicherweise berücksichtigt die Zinsbindungsbilanz in der Feststellung des Zinsüberschussrisikos einen Marktzinsanstieg von 1 %. D.h. das ausgewiesene Risiko stellt den Betrag in EUR dar, den der Zinsüberschuss sinken wird, wenn das Marktzinsnieveau um 1 % steigt.
Die Zinsbindungsbilanz ist Teil der Ertragsbilanz. Folgende Tabelle zeigt eine Zinsbindungsbilanz und die Gesamtbilan, die zusätzlich das sonstige Marktzinsabhängige Geschäft umfasst.
| Aktiva________________________Passiva | ||
| Geschlossene Festzinsposition | ||
| Offene Festzinsposition | ||
| Sonstiges markzinsabhängiges Geschäft | ||
Die Zinsbindungsbilanz hat den Nachteil, dass ein Rückgang gegenüber der ursprünglichen Erwartung bei einer Zinsänderung erfolgen kann, obwohl keine Festzinslücke besteht. Die Veränderung rührt aus dem sonstigen marktabhängigen Geschäft.
| Volumen | Ø-Zins | |
|---|---|---|
| Festzinsaktiva | 2.300 | 8,0 % |
| Festzinspassiva | 1.500 | 6,0 % |
| Geschlossene Position | 1.500 | 2,0 % |
| Offene Position (aktiv) | 800 | 8,0 % |
| Zinsüberschussrisiko (Veränderung Marktniveau um 1 %) | -8 | |
Somit tritt im obigen Fall ein Zinsüberschussrisiko in Höhe von 8 Einheiten ein.
Zinsveränderungen können das Ergebnis auch dann negativ beeinflussen, wenn Fristenkongruenz (Übereinstimmen der Volumina hinsichtlich der Restlaufzeit auf der Aktiv- und der Passivseite) besteht. Dies ist darauf zurückzuführenm dass sich die variablen Aktiv- und Passivzinssätze unterschiedlich verändern.
In der Regel findet in der Praxis eine Erweiterung der Zinsbindungsbilanz durch Barwertüberlegungen statt. Dabei werden die Zinsüberschussrisiken der folgenden Perioden mit dem entsprechenden Diskontsatz abgezinst (siehe hierzu Barwert).
Dieses etwa Mitte der 80er jahre insbesondere durch Rolfes entwickelte Konzept (Rolfes, 1985) stellt auf die unterschiedlichen Zinsreagibilitäten im variablen Zinsgeschäft ab. Man spricht hier auch von Zinselastizitäten. Diese beschreiben also die Anpassungsfähigkeit von variablen Zinspositionen auf Veränderungen des Marktzinsniveaus.
Es wird vorausgesetzt, dass die Zinssätze der einzelnen Bilanzpositionen und Bankprodukte an den Geld- und Kapitalmarktzinssatz gekoppelt ist.
Mathematisch dargestellt errechnet sich die Zinselastizität wie folgt:
mit = Produktzins in t, = Produktzins in der Periode 0, = Marktzins in t, = Marktzins in der Periode 0.
Da die Höhe der so ermittelten Zinselastizitäten aber sehr stark von den beiden Beobachtungszeiträumen abhängt, ist es sinnvoll, die Elastizitäten mit Hilfe von Regressionsanalysen zu berechnen (siehe hierzu Regressionsanalyse).
Die Basis für Zinselastizitätsuntersuchungen bildet regelmäßig die statische Elastizitätsbilanz. In ihr werden sämtliche Aktiv- und Passivpositionen mit ihren Volumina und Zinselastizitäten einander gegenübergestellt. Im Grundmodell der statischen Elastizitätsbilanz setzt sich das gesamte Zinsänderungsrisiko aus zwei Komponenten zusammen: dem Festzinsrisiko aus der offenen Festzinsposition und dem variblen Zinsänderungsrisiko.
| Elastizitätsbilanz in Mio. EURO | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Volumen | Zinselastizität | Passiva | Volumen | Zinselastizität |
| Barreserven | 200 | 0,00 % | Interbankenverbindlichkeiten | 300 | 0,90 % |
| Interbankenforderungen | 600 | 0,90 % | Sichteinlagen | 200 | 0,00 % |
| Kontokorrentkredite | 1.500 | 0,80 % | Termineinlagen | 1.100 | 0,70 % |
| Kurzfristige Darlehen | 1.300 | 0,60 % | Spareinlagen | 2.400 | 0,40 % |
| variables Aktivgeschäft | 3.600 | 0,70 % | variables Passivgeschäft | 4.000 | 0,50 % |
| Anleihen u. Schuldverschreibungen | 300 | 0,00 % | Sparbriefe | 500 | 0,00 % |
| Kommunaldarlehen | 400 | 0,00 % | Schuldverschreibungen | 300 | 0,00 % |
| Hypothekendarlehen | 700 | 0,00 % | Eigenkapital | 200 | 0,00 % |
| Festzinsaktiva | 1.400 | 0,00 % | Festzinspassiva | 1.000 | 0,00 % |
| Aktiva Gesamt | 5.000 | 0,504 % | Passiva Gesamt | 5.000 | 0,400 % |
In dem verbleibenden Block von 3.600 Mio. EURO varibalen Geschäfts auf der Aktivseite ergibt sich eine durchschnittliche Zinsanpassungselastizität in Höhe von 0,70 %. Die dagegenstehenden variablen Passivmittel weisen jedoch nur eine durchschnittliche Elastizität von 0,50 % auf. Bei einem Anstieg des Marktzinsniveaus um 1 % würden die Zinserträge somit stärker steigen, als die Zinsaufwendungen. Es ergäbe sich somit eine ZinsänderungsCHANCE für das Kreditinstitut.
mit = Zinselastizität Aktiv, = Zinselastizität Passiv und = Bilanzsumme.
Somit ergibt sich für das Kreditinstitut eine ZinsänderungsCHANCE in Höhe von 5,2 Mio. EURO.
Gegenstand der dynamischen Elastizitätsbilanz sind umfangreiche strategische Bilanz- und Zinsrisikosimulationen. Diese werden mit Hilfe von PC-Lösungen mit begrenztem Aufwand durchgeführt, wobei entsprechende Programme sowohl von Unternehmensberatungsgesellschaften als auch von einzelnen kreditwirtschaftlichen Verbänden angeboten werden.
Diese Simulationsrechnungen bauen auf den Informationen der Zinsbindungsbilanz und der statischen Elastizitätsbilanz auf.
Auf Grund von zu treffenden Annahmen, wie z.B. die zukünftige Zinsentwicklung, treten hierbei eine Vielzahl von Prognoseprobleme auf.
Zinsbedingte Bar- bzw. Marktwertrisiken treten bei der Betrachtung von einzelnen festverzinslichen Wertpapieren bis hin zu Wertpapierportefeuilles in den Vordergrund. Hier führt eine drohende Steigung des Marktzinsniveaus zu einer Anpassung des Wertpapierkurses.
Der Kurs einer Anleihe ist von Faktoren wie z.B. dem Nominalzins und der Restlaufzeit geprägt.
Allgemein lässt sich der Marktwert (MW) eines festverzinslichen Wertpapiers wie folgt errechnen:
(siehe hierzu Verzinsliches Wertpapier).
Das Konzept der Duration wurde in den 30er Jahren von Frederic Macaulay und John Richard Hicks entwickelt.
Die Duration ist eine Zeitgröße in Jahren, die den Zeitraum angibt, der bei einem festverzinslichen Wertpapier benötigt wird, damit sich die aus einer Zinsänderung ergebenden Kurs- und Zinseszinseffekte gerade wieder ausgleichen und in dem damit die Ursprungsrendite gesichert wird (siehe hierzu auch Duration).
Da sich zum Zeitpunkt der Duration ein bestimmter feststehender Wert unabhängig von der eintretenden Marktzinsänderung ergibt, kann mit Hilfe der Duration eine Immunisierung gegen Zinsänderungsrisiken erfolgen.
Durationsmethode für das allgemeine Kursrisiko
Eine ungleichgewichtige Durationsbilanz kann durch folgende Maßnahmen ausgeglichen werden:
Die auf Risiko-Kompensation zielenden Verfahren wie die Duration müssen trotz aller Ausbaustufen noch (Rest-)Risiken anerkennen. Da zudem die Unsicherheit in Bezug auf die Einflussgrößen eines Risikos besser eingefanen werden sollte, blieb bereits von hierher ein Bedarf nach weiter entwickelten Methoden zur Analyse von Preisänderungsrisiken bestehen. Hinzu trat das steigende Interesse an einem geeigneten Maß zur Messung der Gesamtrisikoposition einer Bank. Daher wurde das Konzept des Value at Risk entwickelt (siehe hierzu auch Value at Risk).
Ausgehend von einem downside-orientierten Risikobegriff, der ein Risiko als negative Abweichung zwischen tatsächlichem und erwartetem Ergebnis versteht, wird das Risikomaß VaR definiert als die negative Wertänderung einer Vermögensposition, die in Abhängigkeit einer unterstellten Verteilungsannahme mit einer bestimmten vorgegebenen Wahrscheinlichkeit in einer bestimmten Periode maximal eintreten kann.
Er stellt damit einen Schwellenwert dar, den die tatsächlichen Verluste mit der vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschreiten.
Die Einteilung der Risikosteuerung in Maßnahmen der aktiven und der passiven Risikosteuerung lässt sich grundsätzlich auch auf die Steuerung des Zinsänderungsrisikos übertragen.
Aktive Treasury-Strategien sind dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeitvon konkreten Zinsprognosen bewusst offene Zinspositionen beziehungsweise Abweichungen von einer definierten Benchmark eingegangen werden, um eine höhere Rendite als die Benchmark zu erzielen.
Passive Treasury-Strategien sind dagegen regelgebundene Strategien, die unabhängig von Zinsprognosen verfolgt werden. Dabei wird versucht, eine vorgegebene Cashflow-Struktur über längere Zeiträume möglichst konstant zu halten.
Im Rahmen der aktiven Risikosteuerung ist zunächst die Risikovermeidung auf der Basis von Limitsystemen anzuführen. Neben der Limitierung des Gesamtbankrisikos werden i.d.R. auch Teillimite zur Begrenzung bestimmter Risikopositionen, wie z.B. dem Kursänderungsrisiko, eingesetzt.
Die Quantifizierung der Risikolimite erfolgt in der Praxis über das oben erläuterte Value-at-Risk-Konzept.
Neben bilanziellen Instrumenten zur Risikoverminderung und -überwälzung stehen insbesondere außerbilanzielle, derivative Finanzinstrumente zur Verfügung.
Die bilanzielle Steuerung kann sowohl im Kunden- als auch im Interbankengeschäft erfolgen. Auf Kundenseite ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Akzeptanz des Kunden von nöten ist um beispielsweise die Zinbindung im Kundengeschäft zu erhöhen. Da sich auf Grund von Konjunkturzyklen unterschiedliche Nachfragemuster aus Sicht des Kunden ergeben werden, ist es wohl nur schwer möglich die intern abgeleiteten Strategien zur Risikoverminderung und -überwälzung umzusetzen.
Somit ist es für ein Kreditinstitut vielversprechender zu versuchen, die definierte Strategie im Interbankengeschäft umzusetzen.
Zins-Swaps beinhalten den Austausch von zwei unterschiedlichen Zinszahlungsverpflichtungen, die sich auf einen einheitlich zu Grunde liegenden Nominalbetrag beziehen. Da nur die Zinszahlungsverpflichtung getauscht wird und der Nominalbetrag nicht fließt, entsteht zwischen den Vertragspartnern keine Kapitalforderung.
(siehe hierzu auch Zinsswap)
Bei einem FRA vereinbaren zwei Vertragsparteien einen festen Terminzinssatz (Forward Rate) auf einen bestimmten Nominalbetrag für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum. Zudem verpflichten sie sich, Ausgleichszahlungen zu leisten, sofern ein festgelegter Referenzzins zu Beginn des in der Zukunft liegenden Zeitraums über oder unter dem vereinbarten Terminzinssatz liegt.
(siehe hierzu auch Forward Rate Agreement)
Zins-Futures stellen das börsliche Gegenstück zu den außerbörslichen Forward Rate Agreements dar. Sie stellen ein echtes Termingeschäft dar. Im Unterschied zu den FRAs wird jedoch nicht der Zins zwischen Käufer und Verkäufer, sonder der sich aus dem Zins ergebende Kurs des Papiers vereinbart. Es handelt sich damit letztlich um den standardisierten Kauf/Verkauf einer Anleihe per Termin.
Zins-Futures werden als standardisierte Terminkontrakte an zahlreichen Terminbörsen gehandelt. In Europa sind dies insbesondere die Eurex in Frankfurt und die Liffe in London.
Als Grundlage für den Anleihenkauf dienen Bundesanleihen (BUND-Future), Bundesobligationen (BOBL-Future), die Schatzanweisungen (Schatz-Future) sowie Geldmarktpapiere (Ein- und Drei-Monats-Euribor-Futures).
Die wichtigsten Merkmale eines Future-Kontraktes sind:
(siehe hierzu auch Future)
Über die oben genannten Finanzinstrumente hinaus, eignen sich noch weitere Instrumente zur fallweisen Absicherung von Zinsänderungs- bzw. Marktpreisänderungsrisiken:
Es wird zwischen Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches und des Handelsbuches unterschieden.
Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches werden in Grundsatz 1 nicht reguliert; dies gilt auch für Basel II, wobei dieses in Säule 2 berücksichtigt werden kann.
Bei Zinsänderungsrisiken des Handelsbuches muss zunächst eine Zinsnettoposition bestimmt werden. Dies ist generell bei Marktpreisrisiken der Fall. Sie ergibt sich aus zinsabhängigen Wertpapieren und Kassapositionen, wertpapierbezogenen Derivaten und marktzinsbezogenen Derivate.
Bei zinsabhängigen Wertpapieren und Kassapositionen wird eine Saldierung gegenläufiger Positionen vorgenommen. Es ist die Zinsnettoposition in gleichen Wertpapieren.
Bei wertpapierbezogenen Derivaten eine Saldierung der wertpapierbezogenen Komponente mit gegenläufigen Positionen vorgenommen.
Die marktzinsbezogene Komponenten der wertpapierbezogenen Derivate werden ebenso wie die marktzinsbezogenen Derivate saldiert. Dies gilt für weitgehend entsprechende Positionen.
Bestimmung des Teilanrechnungsbetrages für das allgemeine Zinsänderungsrisiko
Unterlegung der verbleibenden offenen Position mit 100%
Finanzierung | Wertpapiere und Börse | Risikomanagement (Bank)
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