Als Zeugnis bezeichnet man:
- (veraltet) im Rechtswesen die Zeugenaussage ("Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen nächsten", Zehn Gebote),
- ein schriftliches Dokument, das eine Leistungsbewertung beurkundet,
- den anschaulichen Beweis eines Sachverhalts (Die Ruinen sind Zeugnis einer hohen Kultur.)
- in der Religion (emphatisch): Bericht einer persönlichen Gotteserfahrung (Zeugnis ablegen bzw. Zeugnis geben) - siehe Zeugnis geben