Die Zeugen Jehovas sind eine im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA durch Charles Taze Russell gegründete christlich-chiliastische Glaubensgemeinschaft. Weltweit gibt es etwa 6,5 Millionen aktive Mitglieder (2005), davon ca. 165.000 in Deutschland, 20.000 in Österreich und etwa 18.000 in der Schweiz. Jehovas Zeugen sind für ihre stark ausgeprägte Missionierungs-Tätigkeit, ihre Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, ihre Ablehnung von Bluttransfusionen und ihre Verweigerung des Militärdienstes bekannt. Unter dem Regime der Nationalsozialisten und in der DDR wurden sie verfolgt. Die Glaubensgemeinschaft wird häufig als Sekte, bzw. als fundamentalistisch bezeichnet. Sie erfüllt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Kriterien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Zentrum des deutschen Zweiges der Institution befindet sich unter dem Namen "Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft, Deutscher Zweig e.V." in der Gemeinde Selters im Taunus.
Alle Zeugen Jehovas mit Wohnsitz in Deutschland sind Mitglied der "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e. V." (nach eigenen Angaben zählt der Verein ca. 230.000 Mitglieder). Offiziell wird die neureligiöse Gemeinschaft durch die Religionsgemeinschaft und durch die "Wachtturm-, Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e. V." vertreten. Letztere, deren Mitgliederzahl und Funktion nicht so genau feststeht, wird kurz auch als Wachtturm-Gesellschaft bezeichnet.
Zur Herkunft des Namen Jehova siehe auch Artikel JHWH.
Durch deren intensive Mission werden jährlich etwa 250.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 3,8% entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse und Austritte, sowie Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern (in den Statistiken werden nur die aktiven Mitglieder gezählt) ergibt sich der tatsächliche Zuwachs um etwa 1,3%. Dieser Zuwachs findet zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt; in westlichen Ländern ist die Mitgliederzahl rückläufig (die Daten basieren auf den Jahresbericht 2004/2005).
Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben nur von ihrem Verständnis der Bibel ab; dies wird im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas „die Wahrheit“ genannt. Für Jehovas Zeugen beinhaltet die Bibel als Gottes Wort die geoffenbarte Wahrheit. Wer gemäß ihrer Interpretation lebt, befindet sich „in der Wahrheit“ oder „hat die Wahrheit in sich“. Ihre Interpretation der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist.
Die „Leitende Körperschaft“ (siehe unten) betrachtet sich als geistgesalbt, nicht nur wenn sie als alleinige Exegetin die gültige Lehre der Zeugen Jehovas bestimmt. Insofern sieht sich jedes Glied dieser Körperschaft als „Bruder Christi“. Auch wenn dieses Gremium keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit erhebt, wird doch von jedem erwartet, diese Lehre als „gegenwärtige Wahrheit“, im „Licht der fortschreitenden Erkenntnis“, anzuerkennen und damit sein Leben entsprechend zu gestalten. Zeugen Jehovas glauben, dass die wirkliche Leitung Jesus Christus als von Gott eingesetztes Haupt der Christenversammlung (gemäß Epheser 5, 23-25) inne hat und diese Leitung durch den Heiligen Geist ausübt. Neue Mitglieder der Leitungsgremien werden durch bestehende Mitglieder ernannt und nicht durch Wahlen unter allen Glaubensangehörigen bestimmt (so genanntes theokratisches Prinzip (da der Wille der Leitung mit dem Willen Gottes vermutlich übereinstimme) und keine synodale Kirchenordnung).
Die Zeugen Jehovas lehnen hingegen die Lehre der Dreifaltigkeit ab Unterredungen anhand der Schriften©, 1990, Seite 90-111. Sie sind der Auffassung, dass es keine Verse in der Bibel gibt, die bei korrekter Übersetzung und Auslegung die Lehre der Dreieinigkeit stützen. Der heilige Geist ist ihrer Meinung nach weder eine Person noch Teil eines dreieinigen Gottes, sondern lediglich Gottes wirksame Kraft. Sie betrachten die Ablehnung der Lehre der Dreieinigkeit als eines ihrer Haupteckpfeiler im Glaubensgebäude. So sehen sie sich im Widerspruch zu den meisten christlichen Glaubensgemeinschaften, von denen Einige, wie z.B. die Adventisten, zu dieser ursprünglich abgelehnten Lehre, zurückgekehrt sind.
Die Auferstehung Jesu war ihrer Auffassung nach nicht leibhaftig; sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht vernichtet worden und er sei als "Geistperson" mit einem "geistigen Leib", der jedoch nicht aus Materie bestehe, auferstanden. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als "Geistperson" sei Jesus mit dem Erzengel Michael (Judas 9)Was lehrt die Bibel wirklich 2005 ©S.218,219 identisch. Mit dem Erzengel Michael sei niemand anderes als Jesus Christus gemeint, denn der Apostel Paulus gebraucht den Begriff "Erzengel" ein weiteres mal in 2. Thessalonicher 4:16: "...denn der Herr selbst wird vom Himmel herabkommen mit dem gebietendem Zuruf, mit der Stimme eines Erzengels und mit der Posaune Gottes, und die in Gemeinschaft mit Christus Verstorbenen werden zuerst auferstehen." (Neue-Welt-Übersetzung). Dies müsse deshalb so sein, weil vom Himmel herab niemals der Vater kam, sondern immer nur Engel oder Jesus Christus. Außerdem lasse der Kontext zu obigem Bibeltext keinen anderen Schluß zu, als den dass Jesus Christus der Heerführer der Engelscharen ist. Dabei handelt es sich um eine Sonderlehre der Zeugen Jehovas, die bei keiner anderen christlichen Gruppierung vorhanden ist.
Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht am Kreuz starb. Die biblischen Wörter auf griechisch ("xylon" bzw. "stauros") bedeuteten Pfahl, Balken, Stamm oder Baum; in der Bibel werde somit keine explizite Aussage gemacht, ob der Pfahl einen Querbalken hatte oder nicht, sondern nur darüber, dass mehrere Nägel für die Hände verwendet wurden. Sie sehen auch keinen Sinn in der Verehrung eines Gegenstandes -- sei es Kreuz oder Pfahl, an dem der Herr Jesus Christus gestorben war. Es sei lediglich ein Hinrichtungswerkzeug, vergleichbar einer Mordwaffe, dem keinerlei Symbolismus beizumessen sei.
Jehova habe sofort reagiert und für eine Erlösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte (1. Mose 3,15). Gott habe aber nicht sofort das Böse beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Böse ist, in Frage stelle. Zur Klärung dieser "Streitfrage" räume Gott Zeit ein; er erlaube den Menschen zu beweisen, ob sie von Gott unabhängig über sich selbst regieren können und ihre Probleme selbst in den Griff bekämen. Da Satan seinen schlechten Einfluss als "Herrscher der Welt" (1. Johannes 5,19) geltend mache, gebe es auf der Erde zur Zeit so viel Leid und Ungerechtigkeit.
Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Christen. Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die "kleine Herde" oder "Geistgesalbte") hätten die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester und Könige eine himmlische Regierung zu bilden. Eine unbestimmte Anzahl von Menschen, würde in dem oben beschriebenen irdischen Paradies ewig leben. Diese Gruppe setze sich aus Personen zusammen, die zu den Überlebenden von Harmagedon gehörten und aus denen, die in einer irdischen Auferstehung wieder zum Leben gekommen sind. Die Unterscheidung der Gruppen erkennen sie in Texten wie Matthäus 25,40, Johannes 10,1-16 und Offenbarung 7,4-8 sowie 14,1-3. Die Salbung mit Heiligem Geist, durch die jemand ein "Kind Gottes" und "Bruder Christi" werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen und durch den "neuen Bund" befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das durch Jesus vermittelt werde (1.Timotheus 2,5f). Schriftstellen wie Galater 3,26 ("Denn ihr seid alle durch den Glauben Gottes Kinder in Christus Jesus") sehen sie als an die Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen sollen zu den 144.000 gehören, selbst wenn dies der Buchstäblichkeit der Zahl widerspricht; heute seien es dagegen nur noch sehr wenige. Die Einsammlung dieser Gruppe sei im wesentlichen im Jahre 1935 abgeschlossen, nach diesem Jahr hinzugefügte wären Ersatz für "Abtrünnige".
Dafür spräche u.a., dass die "Zeiten der Nationen" 2.520 Jahre lang seien. Diese Parallele wird in den 7 Jahren des Wahnsinns Nebukadnezars (Daniel 4) gesehen, die als sieben prophetische Jahre zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hesekiel 4,6) gedeutet werden. 607 v.Chr. hätten die "Zeiten der Nationen" mit der Zerstörung Jerusalems begonnen. Abweichend dazu nennen Historiker 587/86 v.Chr. als Jahr der Zerstörung Jerusalems. Zeugen Jehovas gehen von 537 v.Chr. als dem Jahr der Rückkehr der jüdischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und davon, dass die Bibel eine 70-jährige Gefangenschaft mit anschließender Rückkehr aus dem Exil ankündigte (2. Chronika 36,20-23). Sie geben in ihren eigenen Veröffentlichungen zu, dass sie damit eine von anderen Historikern abweichende Sicht einnehmen, da sie die Bibel als einzig zuverlässige Quelle respektieren (Siehe "Dein Königreich komme",© Seite 187).
Nach Ansicht der Zeugen Jehovas sind sie in Harmagedon die einzige Organisation die unter dem besonderen Schutz Jehovas steht Der Wachtturm© 1. September 1989 S.19. Die Erde bleibe zwar immer bestehen (Psalm 37,10-11, Offenbarung 21,1-5, Johannes 17,3), aber das Böse System samt den Menschen, die nicht Jehovas Willen tun, würde vernichtet (Offenbarung 16,16). Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas versucht, den Zeitpunkt dieses Ereignisses zu errechnen. Neben den Jahren 1914 und 1925 war das bekannteste Jahr 1975. Nachdem diese Prognosen nicht eingetreten sind, machen die Zeugen Jehovas nun keine konkreten Zeitangaben mehr.
Die Erde würde bei dem Krieg von Harmagedon nicht buchstäblich sondern nur sinnbildlich zerstört. Die "alte Erde" und der "alte Himmel", die vernichtet würden, stellen die derzeitige Weltordnung mit allen anderen Menschen und Regierungen dar. Andere ("falsche") Religionen - "Babylon die Große"Die Offenbarung, Ihr großartiger Höhepunkt ist nahe!© 1988 S.205-208, 235-245, 251-271 Erwachet©8. November 1996 S.3-9 genannt - würden zeitlich vor Harmagedon vernichtet.
Die Zeugen Jehovas sind der Auffassung, ein Mitglied der Gemeinschaft zu sein sei kein Freibrief für das Überleben dieses Krieges. Es zähle die Handlungsweise der jeweiligen Person. Letztendlich gehe es darum, die uneingeschränkte Autorität Gottes über den Menschen zu akzeptieren, zu bezeugen und dementsprechend zu leben.
Wer diese Zukunft erleben möchte, müsse sich ernstlich bemühen, dem Beispiel Jesus Christus zu folgen, das er auf Erden gab. Notwendig sei es, eine bewusste persönliche Entscheidung zu treffen (Römer 9,9-10), Jehova anzurufen (Gebet) und an Jesus Christus und dessen Opfer zu glauben. Die einzig mögliche Übereinstimmung mit biblischen Lehren erreiche man, indem man sich den Zeugen Jehovas anschließe. Das beinhalte eine Lebensführung nach dem Verständnis der biblischen Grundsätzen, wie es von den Zeugen Jehovas gepflegt werde. Zeugen Jehovas werden dazu angehalten ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durchzuführen, um die Menschen überall zu erreichen (Matthäus 24,14; 28,19-20).
Seit 1944 werden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1. Mose 9,4 ("Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen", NWÜ) und Apostelgeschichte 15,29 ("...euch (...) zu enthalten (...) von Blut...", NWÜ) gestützt. Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso abgelehnt wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. In der Vergangenheit hat man Organ- und Knochenmarktransplantationen als "Kannibalismus" abgelehnt.Jehovas Zeugen, Watchtower, 15. Oktober 1967©, Seite 702, engl
Todesfälle, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht wurden, haben in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt, besonders in den Fällen, in denen die Medien davon berichtet haben. Seitens der Zeugen Jehovas wird dies mit dem Hinweis, dass ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und Verzicht auf die Bluttransfusionen nicht bewiesen sei, beantwortet. Sie bemühen sich, so argumentieren Jehovas Zeugen, Verbindungen zu knüpfen, zwischen Operateuren, welche auf dem Gebiet der blutlosen Operation neueste Erfahrungen erworben haben und anderen Medizinern, welche noch nicht diese Kenntnisse besitzen. Als Grundlage ihrer Entscheidung gegen eine Bluttransfusion werden sowohl für sich selbst als auch für die minderjährigen Kinder neben medizinischen insbesondere religiöse Gründe angeführt.Jehovas Zeugen, Schutz der Familie und medizinische Behandlung für Zeugen Jehovas©, 1995, Religion 3
Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch betrachten, da die Bibel ausdrücklich von einer Schöpfung spricht. Sie fassen die Schöpfungstage in der Genesis als Schöpfungszeiträume auf, die einige tausend Jahre umfassten. Sie vermuteten eine Zeit lang, jeder Schöpfungstag habe 7.000 Jahre gedauert Wachtturm© 15. Mai 1970,S.311ff und 1. Januar 1987,S.30, legen sich aber aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht mehr auf konkrete Zahlen fest. Sie zählen zu den "Alte-Erde-Kreationisten", da sie anerkennen, dass Universum und Erde Milliarden Jahre alt sein können.
Da sie politisch enthaltsam leben, versuchen sie auch nicht wie andere kreationistische Gruppierungen, politischen Druck auszuüben, um die Schöpfung in den schulischen Lehrplan aufzunehmen.
Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese den anderen Quellen vor. Daher glauben sie z.B., die Sintflut hätte 2370 v.Chr., der Turmbau zu Babel 2269 v.Chr. stattgefunden. Sie nehmen damit erhebliche Diskrepanzen in Kauf - z.B. wird die Fertigstellung der Cheops-Pyramide auf das Jahre 2530 v.Chr. geschätzt, somit vor den erwähnten Ereignissen, müsste allerdings chronologisch weit nach dem Turmbau zu Babel eingeordnet werden.
Aus dem für die Zeugen Jehovas nicht mehr verbindlichen Mosaischen Gesetz (Galater 3,24-25) werden nur Grundsätze (Prinzipien) abgeleitet (Matthäus 22,37-40). Die Aussagen der Bibel werden sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.
Die Zeugen verwenden in den Landessprachen, in der sie vorhanden ist, eine eigene Bibelübersetzung, die Neue-Welt-Übersetzung. Früher fand im deutschsprachigen Raum die unrevidierte Elberfelder Bibel Verwendung.
Die Versammlungsstätten werden Königreichssäle genannt und zweckmäßig für 60 bis 200 Personen eingerichtet. Allerdings fehlen jegliche religiösen Symbole wie Altar, Kreuz oder Heiligenbilder. Nur Stühle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher, Mikrofone und eine schlichte Bühnendekoration sowie eine Bibliothek für Schriften der Wachtturm-Gesellschaft, verschiedene Bibelausgaben und andere religionsbezogene und allgemeine Nachschlagewerke sind vorhanden.
Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte statt, die insgesamt 4 3/4 Stunden dauern, von denen jeweils zwei zeitlich zusammengelegt werden:
Die Leitung der Zusammenkünfte obliegt den männlichen Mitgliedern, da nur diese die Funktion eines Ältesten (siehe unten Organisation) übernehmen können (1. Korintherbrief 14,33; 1. Timotheusbrief 2,12). An bestimmten Programmteilen auf der Bühne sind auch Frauen beteiligt, nicht jedoch an der Vortragstätigkeit im Rahmen dieser Zusammenkünfte.
Abgesehen von der Befragung der Taufkandidaten unterscheidet sich die Taufe der Zeugen Jehovas von der Taufe, wie sie in vielen anderen Kirchen praktiziert wird. Die Täuflinge werden z.B. vollständig im Wasser untergetaucht und nicht nur symbolisch mit Wasser benetzt. Es erfolgt keine vorhergehende Segnung des Wassers und während der Taufe wird keine Taufformel gesprochen.
Sie sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen Plätzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, den Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter.
Über diese Hausbesuche und Gespräche fertigt sich der Zeuge gewöhnlich private Notizen an, die er für Nachfolgebesuche verwenden kann. Regelmäßig wird darauf hingewiesen, dass diese Notizen nur mit Einverständnis der Betroffenen an andere Verkündiger weitergegeben werden sollen. Angeboten wird ein Bibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material dafür ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschüre (z.B. Was erwartet Gott von uns?) mit thematisch geordneten Bibelzitaten und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhält und anhand konkreter Fragen durcharbeiten kann, die dann mit dem Verkündiger besprochen werden.
Freiwillige können vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk einzusetzen - entweder zeitlich begrenzt ("Hilfspionier") oder zeitlich unbestimmt ("Dauer-Hilfspionier" oder "Allgemeiner Pionier"). Allgemeine Pioniere werden nach einem Jahr zu einer zehntägigen "Pionierdienstschule" eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation vertieft kennen lernen.
Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu dem sie jährlich u.a. in den USA Missionare in der "Gileadschule" ausbilden.
Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte im Königreichssaal besuchen, dürfen sich aber nicht aktiv daran beteiligen. Die Zeugen meiden Ausgeschlossene (1. Korinther 5, 11-13; 2. Johannes 10). Sie werden ignoriert, sofern sie nicht mit einem aktiven Zeugen Jehovas in einem gemeinsamen Haushalt als Ehepartner oder minderjährige Kinder zusammenleben (keine belegende Bibelstelle). Kritiker sehen durch diese Praxis des Ausschließens einen hohen, sozialen Druck auf die Mitglieder ausgeübt, da weite Teile des sozialen Umfeldes verloren gehen würde. Oft wird ebenfalls der Umgang (enger Kontakt) mit Glaubensbrüdern, welche sich nicht vorbildlich und "schriftgemäß" verhalten, als "schlechter Umgang" bezeichnet und als zu unterlassen dringend angeraten.
Ausgeschlossene haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurück zu kehren, falls sie das an ihnen gerügte Verhalten nicht mehr zeigen und es aufrichtig bereuen. Es wird dann erwartet, das sie die Zusammenkünfte regelmäßig besuchen, soweit es ihre privaten und/oder beruflichen Verpflichtungen zulassen. Etwa ein Viertel bis ein Drittel machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Rückkehr ist selbst nach Verbrechen möglich. Falls jemand den Kontakt ausdrücklich missbilligt, wird er nicht angesprochen.
Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (laut Apostelgeschichte 5, 29). So sind sie vor allem dafür bekannt geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu leisten. (Siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas) Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer 'Verehrung' des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes unter dem Nationalsozialismus. Sie lehnen den Wehrdienst ab. Bis zur Veröffentlichung eines Artikels im Wachtturm vom 1. Mai 1996 betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Form der politischen Betätigung.
Die Zeugen beteiligen sich nicht an politischen Wahlen, weil sie die Worte Jesu, "kein Teil der Welt" (Johannes 17,16) zu sein, als Aufforderung zu einem politisch passiven Verhalten verstehen. Aus ähnlichem Grund bekleiden sie keine politischen Ämter (in Johannes 6,15 flieht Jesus vor einer Menge, die ihm zum König machen möchte). Außerdem betrachten sie die Theokratie als der Demokratie überlegen (dies spiegelt sich auch in ihrer Kirchenordnung wieder, die eine hierarchische Ernennung von Funktionsträgern statt demokratische Wahlen vorsieht).
Zeugen Jehovas lehnen Berufe und Tätigkeiten ab, wenn deren Ausübung ihren religiösen Ansichten zuwiderläuft, zum Beispiel Arbeiten in der Tabakindustrie oder der Handel mit Tabak, Berufe im Zusammenhang mit Glücksspielen oder kirchlich bzw. militärisch unterstützten Einrichtungen, wenn ein solches Beschäftigungsverhältnis ausschließlich aus derartigen Handlungen besteht. Wer solch einer Beschäftigung nachgeht, kann kein Zeuge Jehovas werden.
Die Mitgliedschaft in Parteien wird abgelehnt, ebenso wie in Vereinen, die ideologischen oder ideellen Zwecke verfolgen. Rein pragmatisch ausgerichtete Vereinsmitgliedschaften (wie z.B. Trägerverein zur Unterstützung einer Kindertagesstätte, die von den eigenen Kindern besucht wird) werden jedoch unkritisch gesehen, und Zeugen Jehovas können sich in ähnlicher Weise wie andere Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisieren.
In kurzfristigen Hilfemaßnahmen sind die Mitglieder einander vorbildlich eingestellt. Langfristige Hilfen sind ungeregelt, bzw. werden auf der Basis von Verlängerungen der kurzfristigen Maßnahmen durchgeführt. Anders als bei anderen Kirchen, bei denen Institutionen wie Caritas oder Diakonie angegliedert sind, unterhalten die Zeugen Jehovas als Institution keine sozialen Einrichtungen, bzw. übernehmen keine Trägerschaften, um dadurch staatliche Aufgaben zu erledigen.
Innerhalb der Zeugen Jehovas sind kritische Themen über die Organisation verpöntPersonen, die vorsätzlich Lehren verbreiten (hartnäckig daran festhalten und darüber reden), welche im Widerspruch zu der biblischen Wahrheit stehen, die Jehovas Zeugen lehren, sind Abtrünnige. (Gebt Acht auf euch selbst und die ganze Herde, 1991 Seite 94).
Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesendet und von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Auslegungen der Bibel werden in Veröffentlichungen gedruckt und sind im Allgemeinen jedem zugänglich. Veröffentlicht werden nicht nur die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, sondern auch eine eigene Übersetzung der Bibel, sowie Bücher, Broschüren und Traktate.
Jehovaszeugen-bethelselters-rota1995.jpg Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in den größeren Zweigen wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Gegenwärtig befinden sich die deutschen Zweigbüros in Selters (Taunus) und in Berlin.
Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Glaubensgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft genannt) sowie die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland. Alle Zeugen Jehovas mit Wohnsitz in Deutschland sind Mitglied der Religionsgemeinschaft (nach eigenen Angaben zählt der Verein ca. 230.000 Mitglieder).
Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, denen "Älteste" (ausnahmslos Männer, 1. Timotheus 2,11-12;3,1-13) vorstehen, die gemeinsam als "Ältestenschaft" tätig sind und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch "Hirtenbesuche" und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.
Die Säle werden von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurde ein nationales und internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Zwischenzeitlich musste es häufiger zweckentfremdet werden, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z. B. bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre). Finanziert wird das Bauprogramm durch freiwillige Spenden und Darlehen. Das Eigentum an den Sälen liegt bei der Religionsgemeinschaft.
Zeugen Jehovas lehnen jede Art von Ökumene ab, da es ihrem Verständnis nach einem 'ungleichen Joch mit Ungläubigen' entspräche (2. Korinther 6, 14-17). Aus ihrer Sicht würden sie durch ökumenische Veranstaltungen die Lehren anderer christlicher Richtungen stillschweigend gutheißen, die sich nicht mit dem Bibelverständnis der Zeugen Jehovas vereinen lassen. Somit würden sie damit zu einem Teil von "Babylon die Große" werden, wie alle anderen Religionsgemeinschaften bezeichnet werden.
Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen die Zeugen Jehovas nicht an. Die Taufe der Zeugen Jehovas wird von den christlichen Kirchen nicht als gültig anerkannt, da in ihr als wesentliches Element die Taufe auf den "Vater, den Sohn und den Heiligen Geist" fehlt. Dieser Unterschied ist auf ihr Verständnis der Dreieinigkeit zurückzuführen. Deshalb muss im Fall einer Konversion eines Zeugen Jehova, der nicht bereits getauft war, bevor er Zeuge Jehovas wurde, eine "gültige" Taufe gespendet werden.
Die Ursprünge leiten sich aus einer Gruppe um Charles Taze Russell und den späteren Leserkreis der von Pastor Russell herausgegebenen Zeitschrift Zion's Watch Tower (heute: "Der Wachtturm") her. Russell gründete zur Proklamation seiner stark adventistisch geprägten Lehren einen Verlag (Watch Tower Society) und gab vor allem den Wachtturm (englisch: 1879) heraus.
Nach dem Tod von Ch. T. Russell am 31. Oktober 1916 wurde Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen einstimmig zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt.Jehovas Zeugen, Verkündiger des Königreiches Gottes© 1993, 750 S.. Die Veränderungen in Lehre und Leitung führten zum Bruch und zur Gründung verschiedener Bibelforscher-Bewegungen, z.B. des Pastoralen Bibel Institutes, oder der auch in Deutschland heute noch ebenso aktiven Tagesanbruch Bibelstudien-Vereinigung und der Laien-Heim-Missionsbewegung.Die Annahme des Namens "Jehovas Zeugen" im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von den Freien Bibelforschern und entsprach dem Wunsch eine biblische Basis für die Gruppenbezeichnung zu finden; der Hinweis auf Jesaja 43, 10-12: "ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas" wurde dafür herangezogen.
Der Wachtturm auf Deutsch erschien erstmals 1897. In Deutschland gibt es sie offiziell seit 1903, als in Elberfeld (heute Wuppertal) ein Zweigbüro der Wachtturmgesellschaft eröffnet wurde. Später gab es ein Zweigbüro in Magdeburg. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone eröffnet.
Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen, indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte, um so die Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstören. Man beabsichtigte dabei das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift "Christliche Verantwortung" zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR und BRD als ungebetene Zusendung.
Ab 1967 wurde jedoch kein Zeuge mehr wegen seiner Tätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurde aber weiter als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt (bis 1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden für den Predigtdienst unsystematisch Geldstrafen bis zu 1.000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.
Das 1978 eingeführte Pflichtfach "Wehrunterricht" brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.
Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5.000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als "Doppeltverfolgte": etwa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotz vieler persönlicher Leiden und obwohl es durch die beiden Diktaturen zahlreiche Doppelopfer gab, gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen Jehovas zu zerschlagen.
Zu Einzelheiten siehe Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas
Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas weisen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.
1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese ungeschriebene Verleihensvoraussetzung der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sei. Das Verwaltungsgericht führte aus, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde. Das allein könne die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen Jehovas nicht gebe.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995, dass die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfüllt sei.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemängelte jedoch die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass "die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ... grundsätzlich positiv eingestellt *".
Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem Urteil im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage" stelle. "In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt" seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, dass die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren würden.
Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen den Prozessparteien bis zum 20. März 2005 vor. Im Rahmen des Vergleichs wären die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden, hätten jedoch auf einige Rechte verzichten müssen. Die Zeugen Jehovas stimmten dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.
Daraufhin kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht bewiesen an. Eine vom Berliner Senat beim BVerwG Leipzig eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 10. Februar 2006 abgelehnt.
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