Die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter nahm ihre Arbeit am 24. November 1961 auf. Sie hatte die Aufgabe, Hinweisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (z.B. an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus politischen Gründen, Misshandlungen im Strafvollzug und Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen. Langfristig sollten die Informationen im Fall einer deutschen Wiedervereinigung zur Eröffnung von Strafverfahren dienen.
Vorgehensweise
Die Zentrale Erfassungsstelle stützte sich vor allem auf Zeugenaussagen von DDR-Bürgern, die in die bundesrepublik geflüchtet waren. Vor allem in Sachen der Verfolgung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze wurden auch Aussagen Westdeutscher aufgenommen und Fotoaufnahmen von Tatorten angefertigt.
Position der DDR
In offiziellen Stellungnahmen der DDR wurde diese Stelle als
Institution des Revanchismus und deren Tätigkeit als
grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR bezeichnet.
Finanzierung
Zunächst erfolgte eine gemeinschafliche
Finanzierung durch alle
Bundesländer. In den letzten Jahren vor der
Wiedervereinigung kamen Zweifel am Sinn und an der Zeitgemäßheit der zentralen Erfassungsstelle auf. Einige
SPD-regierte Bundesländer drohten damit, ihren Anteil an der Finanzierung zu streichen. Repräsentanten der Union werteten dieses Vorgehen als
fehlende menschliche Solidarität mit den Bewohnern der DDR. Dieses führte zu heftigen und kontrovers geführten Diskussionen der
Deutschen Frage.
Verwendung der gesammelten Informationen
Bei Bewerbern aus Ostdeutschland für den
öffentlichen Dienst erteilte die Zentralstelle Auskunft über die personenbezogenen Daten zur Feststellung einer eventuellen
Straftat im Gebiet der ehemaligen DDR, die Art der Straftat und die Dauer einer
Verurteilung.
Nach der Wiedervereinigung
Mit der Einheit Deutschlands war die Aufgabe der Behörde erfüllt, die Verfolgung von Straftaten übernahmen nunmehr die Strafverfolgungsbehörden vor Ort in den neuen Bundesländern. 1990 wurden Vorermittlungsakten zu insgesamt rund 40.000 Fällen an die dortigen Staatsanwaltschaften übergeben, wo sie die meist wesentlich ausführlicheren Akten der DDR-Behörden zu diesen Fällen ergänzten. Die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen wurde daher
1992 geschlossen. Bis zur Schließung der Einrichtung wurden über 42.000 Gewaltakte in der DDR registriert. Die Akten der Behörde sind heute beim Oberlandesgericht Braunschweig eingelagert.
Weblinks
Behörde (Deutschland)