Unter einem Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das die Gewichtung der Stimmen eines Wählers von dessen Steueraufkommen oder Besitz abhängig macht, nicht jedoch von seiner Klasse (als gesellschaftliche Schicht), d.h. ein reicher Arbeiter hat mehr Stimmen als ein armer Adliger.
In Deutschland galt bei den Wahlen zum preußischen Landtag von 1850 bis 1918 das Zensuswahlrecht in Form des Dreiklassenwahlrechts (Unterteilung in drei Wählerklassen nach Besitz), während im deutschen Reichstag allgemeines und gleiches Mehrheitswahlrecht galt.
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"Zensuswahlrecht".
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