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Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) Arbeitnehmer an Unternehmen, die kurzfristig oder auch auf Dauer zusätzliches Personal benötigen. Zwischen dem Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) und dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) besteht ein Arbeitsvertrag, welcher jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt ist - mit der Ausnahme, dass kein fester Arbeitsort definiert ist. Der Zeitarbeitnehmer wird dementsprechend auch vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt und nicht vom Einsatzunternehmen (Entleiher, Kunde). Der Kunde zahlt an das Zeitarbeitsunternehmen einen vereinbarten Stundensatz, dessen Höhe zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzunternehmen frei verhandelt wird und die Entlohnung des Zeitarbeitnehmers in keiner Weise betrifft.

Zu den Zeitarbeitsunternehmen zählen auch alle Personal-Service-Agenturen.

Herkunft des Begriffs


Oft wird eine Tätigkeit in der Zeitarbeit mit befristeten Arbeitsverträgen gleichgesetzt und umgekehrt. Dies ist falsch.

Der Begriff „Zeitarbeit“ stammt aus den Anfängen der Branche in Deutschland, in denen der Einsatz eines Leiharbeitnehmers bei einem Kundenbetrieb kraft Gesetz (AÜG) befristet war (Befristungsdauer mehrmals geändert, zuletzt ganz aufgehoben). Der Grund dafür lag in der Befürchtung, durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern könnten feste Beschäftigungsverhältnisse im Kundenbetrieb gefährdet oder substituiert werden. Um zu verhindern, dass Leiharbeitnehmer nur für einen bestimmten Einsatz eingestellt werden, wurde ein "Synchronisationsverbot" ausgesprochen, das eine Befristung des Arbeitsvertrages zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Leiharbeitnehmers auf die Dauer des Ersteinsatzes verbietet (auch dieses ist im Zuge der AÜG-Liberalisierung 2002 weggefallen). Aus dieser Entwicklung heraus hat sich in der Zeitarbeitsbranche seit je her der Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen durchgesetzt.

Für Details siehe den Artikel zur Arbeitnehmerüberlassung.

Der Markt


Der deutsche Zeitarbeitmarkt ist stark fragmentiert. Inzwischen wird die Zahl auf über 7.000 Unternehmen geschätzt. Deutschland gilt in der Zeitarbeit-Branche als Entwicklungsland; In Deutschland sind nur etwa 1 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. In den Niederlanden sind es laut dem Weltverband der Zeitarbeitbranche CIETT ca. 2,5 Prozent, in England ca. 5 Prozent, in Frankreich ca. 2,1 Prozent. Laut Datenerhebung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Österreich) waren (zum Stichtag 29.07.2005) 46.679 Personen (1,6% der Beschäftigten) an 12.300 Beschäftiger überlassen.

Große Zeit- und Personaldienstleisungsunternehmen


Zu den Top-Ten gehören:

Individualarbeitsrecht Personalwesen

 

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