Zahnersatz bezeichnet die Ergänzung oder den Ersatz des natürlichen Gebisses oder einzelner Zähne durch künstliche Prothesen.
Der "unbedingt" herausnehmbare Zahnersatz ist entweder in der einfachsten und preisgünstigsten Ausführung durch eine Kunststoffprothese mit aus Draht gebogenen Halte- und Stützvorrichtungen ("Klammern") über eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen bis hin zur komfortablen Ausführung als Teleskopprothese, die einfach durch Zug am Zahnersatz aus dem Mund herausgenommen werden kann.
Jeder Zahn, der erhaltungsfähig und erhaltungswürdig ist, soll erhalten werden (siehe Nr. B III 2 der Behandlungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss - zu finden unter www.g-ba.de). Die natürlichen Zähne sind wichtig als Halt für Zahnersatz und fangen Kaudruck elastisch ab. Das gilt besonders für den Unterkiefer. Wenn mehrere bzw. die letzten Zähne gezogen werden müssen, kann der endgültige Zahnersatz erst eingesetzt werden, wenn der Kiefer völlig ausgeheilt ist. Das dauert meist einige Monate. In dieser Zeit kann man mit einem Provisorium leben. Diese Prothese wird in der Regel sofort nach dem Zahnziehen eingesetzt, während die schmerzlindernde Spritze noch nachwirkt. Da sich Wundgebiet und Kiefer noch verändern, kann es notwendig sein, den Sitz des Provisoriums mehrmals zu korrigieren. Als Prothesenmaterial ist Kunststoff am zweckmäßigsten. Die Zähne sollten aus abriebfestem Kunststoff sein. Keramikzähne sehen zwar den echten verblüffend ähnlich, sind aber durch Bruch eher gefährdet als Kunststoffzähne und "klappern" außerdem beim Zusammenbeißen oft. (Bruchgefahr z. B. im Waschbecken---unbedingt vor heraus nehmen, Handtuch hineinlegen)
Als Prothesenlager bezeichnet man die Bereiche der Mundschleimhaut mit den darunter liegenden Kieferknochen, welches die auf die Prothese auftreffenden Kaukräfte weiterleitet und dem Halt der Prothese dient. Die Qualität des Prothesenlagers ist ausschlaggebend für eine optimale Funktionalität der (herausnehmbaren) Prothese.
Ein mittlerweile weit verbreitetes und lange bewährtes Verfahren in der Zahnheilkunde ist das Implantat. Es wird verwendet, wenn ein einzelner Zahn fehlt und die Nachbarzähne gesund sind und deshalb nicht beschliffen werden sollen, oder bei zahnlosem, sehr flachem Kiefer, wenn eine normale Prothese alleine nicht hält.
Der Kieferchirurg oder der Zahnarzt implantiert künstliche Wurzeln, z. B. aus einer Titanlegierung, in den Kieferknochen, was je nach Anzahl der Implantate ein bis drei Stunden dauert. Nach einigen Monaten Einheilzeit (Verwachsen des Titans mit der Knochensubstanz) wird dann vom Zahnarzt eine Abformung im Mund angefertigt, die dann zur Herstellung des Zahnersatzes (Krone oder Brücke) in das Dentallabor geschickt wird. Der fertige Zahnersatz wird vom Zahnarzt entweder einzementiert oder auf dem Implantat verschraubt, was ein bedingtes Herausnehmen durch den Zahnarzt zwecks Kontrolle oder Reinigung ermöglicht.
(Anmerkung: Kronen, Teilkronen und Einlagefüllungen (Inlays) sind, da sie keinen fehlenden Zahn ersetzen, kein Zahnersatz im eigentlichen Sinn, werden aber wegen des gleichen Herstellungsverfahrens trotzdem oft dazugerechnet.)
Zirkoniumdioxid ist eine sehr harte Keramik, die mehrere positive Eigenschaften für Zahnersatz aufweist:
Gegen den Einsatz von Zirkoniumdioxid spricht allerdings die noch fehlende Langzeiterfahrung und das häufig notwendige Einkleben mit wenig biokompatiblen Kunststoffzementen.
Zirkoniumdioxid wird als Unterbau für Kronen und Brücken verwendet, darauf wird eine kiefergelenkfreundliche weichere Keramik in der passenden Zahnfarbe aufgebrannt. Damit ist eine deutlich verbesserte Nachahmung natürlicher Zähne möglich, wie sie bei Kronen und Brücken mit Metallanteil nicht erreichbar war. Die Kosten sind etwas höher als die herkömmliche Art, Kronen und Brücken herzustellen (Kombination Gold-Keramik). Da Goldlegierungen in den letzten Jahren jedoch teurer geworden sind, fällt die Entscheidung heute oftmals auf Zirkonoxid.
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