Zahnärztekammern sind die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie nehmen von den Aufsichtsbehörden übertragene Aufgaben auf der Grundlage des Landesrechts wahr. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich anstelle staatlicher Behörden erfüllt. Der Staat übt die Rechtsaufsicht, jedoch nicht die Fachaufsicht aus. Die beruflichen Belange der Kammermitglieder werden durch die Kammer wahrgenommen. In jedem Bundesland existiert mindestens eine Zahnärztekammer, zusätzlich besteht die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern („Bundeszahnärztekammer“) e.V.
Zahnmedizin | Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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"Zahnärztekammer".
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