Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, abgekürzt ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Formell ein Teil des ZGB (sog. code unique), aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch ausgegliedert ist das Obligationenrecht (OR).
Das ZGB wurde von Eugen Huber im Auftrag des Bundesrats der Eidgenossenschaft entwickelt und im Jahre 1907 vollendet. Es trat im Jahre 1912 in Kraft.
Zu beachten sind (neben Gewohnheits- und Richterrecht) auch die einschlägigen Sondergesetze, Verordnungen des Bundes sowie kantonale Erlasse.
Das ZGB/OR wurde von Kemal Atatürk weitgehend ins türkische Zivilrecht übernommen (rezipiert). Das heisst jedoch nicht, dass heute der Inhalt des schweizerischen und des türkischen Zivilrechts in allen Bereichen identisch wären, denn einerseits wurden nicht alle Abschnitte sklavisch übernommen, und andererseits haben sich die Erlasse der beiden Länder aufgrund zahlreicher Revisionen (die natürlich nicht koordiniert vorgenommen wurden) weiter von einander entfernt.
Rechtshistorisch betrachtet ist das ZGB wie das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch eine pandektistische Kodifikation.
Daneben gibt es auch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, das zentrale Privatrechts-Gesetzeswerk für die DDR, das dort 1976 das BGB ablöste. Das ZGB-DDR ist heute noch für viele Altfälle maßgebend, beispielsweise in erbrechtlichen Angelegenheiten.
In Belgien wird im amtlichen Gebrauch in deutscher Sprache für dieses Gesetz die Bezeichnung „Zivilgesetzbuch“ verwendet, die ferner auch in Luxemburg gebräuchlich ist.
Recht (Schweiz) | historische Rechtsquelle
Zivilgesetzbuch | Code civil suisse | Zivilgesetzbuch | Zivilgesetzbuch
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Zivilgesetzbuch".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world