ZEVIS ist das Zentrale Verkehrs-Informationssystem des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes.
Es handelt sich um eine Datenbank, in der verschiedene Daten bezüglich Kraftfahrzeuge, Fahrzeughalter (Haltereigenschaft, Fahrverbote, Entziehung von Fahrerlaubnissen) und Kfz-Kennzeichen bundesweit verwaltet werden.
Kraftfahrzeuge
In der Gruppe sind alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit ihrem amtlichen Kennzeichen,
Anschrift des Halters,
Fahrzeugart,
Fahrzeughersteller,
Bauart, Fahrgestellnummer oder
FIN,
Farbe,
Erstzulassung usw. gespeichert. Ferner findet ein automatisierter
Abgleich mit dem
Sachfahndungsbestand statt ("positiv"/"negativ").
Fahrzeughalter
In der Gruppe sind alle KFZ verzeichnet, auf die halterrelevant (zu einem wählbaren Zeitpunkt) ein KFZ zugelassen worden ist oder war.
Behördenfahrzeuge, die von Dienststellen mit besonders sensiblen Aufgaben verwendet werden (z.B.
Bundesnachrichtendienst) haben zudem eine verborgene oder gar eine
legendierte Haltereigenschaft. Im ersten Fall ist die wahre Dienststelle nur von der vorgeblichen Dienststelle in Erfahrung zu bringen. Im zweiten Fall ist die wahre Identität nur durch eine begründete schriftliche –behördliche – Anfrage beim
Kraftfahrtbundesamt zu erfahren (
INPOL ist hierfür gesperrt).
Fahrverbote, Entziehungen der Fahrerlaubnisse und Sperrvermerke
In der Gruppe sind alle Fahrverbote über drei Monate Dauer verzeichnet. Ferner sind dort Personen registriert, denen die
Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder die für einen Erwerb einer Fahrerlaubnis gesperrt sind. Den Daten sind weitere Angaben hinzugefügt, z.B. die Behörde, das
Aktenzeichen, der
Beginn und das
Ende.
Zugriff
Auf das System haben die
Straßenverkehrsbehörden, der
Zoll sowie die
Polizei (via
INPOL) einen automatisierten Zugriff.
Gebühren
Für jede Neuzulassung oder Änderung (Um-/Abmeldung) von
KFZ bei den KFZ-Zulassungsstellen ist eine
Gebühr an das KBA für die Neuanlage/Änderung des ZEVIS-Datensatzes abzuführen. Diese wird an den Antragsteller weitergegeben (KBA-Gebühr).
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das
Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 4. August 1951 (BGBl. I S. 488). Abrufe, Übermittlungen und Errichtung des
Fahrzeugregisters sind in §§ 30a bis 47
StVG geregelt.
Siehe auch:
Verkehrszentralregister
Weblinks
- http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr.htm
- http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zevis/zevis1.htm
- http://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb21/kap4_2.htm#Tz4.2.7
- http://www.datenschutz.hessen.de/tb30/K08P05.htm
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