Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Eigenheimzulage und der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Die Prämie bemisst sich nach den im Sparjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen.
Prämienbegünstigt sind
Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro prämienbegünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt zur Zeit 8,8% dieser Aufwendungen.
Beiträge an Bausparkassen sind nur prämienberechtigt, wenn ihre Summe im Sparjahr mindestens 50 Euro beträgt.
Die Gewährung von Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf Guthabenzinsen.
Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 EUR, für Verheiratete 51.200 EUR (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Wohnungsbauprämie".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world