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Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einer Woche ohne Feiertage arbeiten muss. Sie ist häufig Gegenstand von Tarifverhandlungen und speziellen Arbeitszeitmodellen. Verschiedene Wochenarbeitszeiten sind:

5-Stunden-Woche


Durch Abschaffung der Geldwirtschaft und somit auch wegfallenden Verwaltungsarbeiten, der freiwilligen Einbindung aller Menschen der Welt in den Arbeitsprozess, Einführung von Vollautomatisierungstechnologien, und Auslegung der produzierten Güter auf Langlebigkeit, würden durchschnittlich 5 Stunden Arbeit pro Woche ausreichen, um die gesamte Weltbevölkerung mit dem gleichen Lebensstandard wie 1990 in der BRD, zu versorgen.

(siehe unten: 'Quellen & Links zur 5-Stunden Woche')

28,8-Stunden-Woche


Die sogenannte 4-Tage-Woche bei Volkswagen. Sie entspricht 36 Stunden an 5 Tagen.

35-Stunden-Woche


Forderung der IG Metall in den späten 1970er-Jahren und Streikthema 1984.

37,5-Stunden-Woche


Gilt seit 1991 im Einzelhandel.

38,5-Stunden-Woche


Galt seit 1990 im Öffentlichen Dienst.

40-Stunden-Woche


Früher übliche Arbeitszeit und derzeit wieder angestrebte Arbeitszeit. Sie wurde 1965 in der Druckindustrie und 1967 in der Metallindustrie eingeführt. Im Oktober 2004 wurde die 40-Stunden-Woche wieder für alle Bundesbeamten in Deutschland eingeführt und gilt in den meisten Bundesländern ebenfalls für Landesbeamte (und damit auch Kommunalbeamte).

41-Stunden-Woche


Gilt seit 01.09.2003 für Beamte des Bundeslandes Baden-Württemberg. Gilt seit 2004 für Beamte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

42-Stunden-Woche


Gilt seit:

Quellen & Links


Arbeitsrecht | Personalwesen | Zeitbegriff

 

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