Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einer Woche ohne Feiertage arbeiten muss. Sie ist häufig Gegenstand von Tarifverhandlungen und speziellen Arbeitszeitmodellen. Verschiedene Wochenarbeitszeiten sind:
5-Stunden-Woche
Durch Abschaffung der Geldwirtschaft und somit auch wegfallenden Verwaltungsarbeiten, der freiwilligen Einbindung aller Menschen der Welt in den Arbeitsprozess, Einführung von Vollautomatisierungstechnologien, und Auslegung der produzierten Güter auf Langlebigkeit, würden durchschnittlich 5 Stunden Arbeit pro Woche ausreichen, um die gesamte Weltbevölkerung mit dem gleichen Lebensstandard wie 1990 in der BRD, zu versorgen.
(siehe unten: 'Quellen & Links zur 5-Stunden Woche')
28,8-Stunden-Woche
Die sogenannte 4-Tage-Woche bei
Volkswagen. Sie entspricht 36 Stunden an 5 Tagen.
35-Stunden-Woche
Forderung der
IG Metall in den späten
1970er-Jahren und Streikthema
1984.
37,5-Stunden-Woche
Gilt seit
1991 im Einzelhandel.
38,5-Stunden-Woche
Galt seit
1990 im
Öffentlichen Dienst.
40-Stunden-Woche
Früher übliche Arbeitszeit und derzeit wieder angestrebte Arbeitszeit.
Sie wurde
1965 in der
Druckindustrie und
1967 in der
Metallindustrie eingeführt. Im Oktober
2004 wurde die
40-Stunden-Woche wieder für alle Bundesbeamten in
Deutschland eingeführt und gilt in den meisten Bundesländern ebenfalls für Landesbeamte (und damit auch Kommunalbeamte).
41-Stunden-Woche
Gilt seit
01.09.2003 für
Beamte des
Bundeslandes Baden-Württemberg.
Gilt seit
2004 für Beamte des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen.
42-Stunden-Woche
Gilt seit:
Quellen & Links
Arbeitsrecht | Personalwesen | Zeitbegriff