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Der Wissenschaftsrat, der 1957 gegründet wurde, ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland. Es berät Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Hochschulen sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtugen und spricht dazu Empfehlungen aus. Diese befassen sich mit den wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen), aber auch mit übergreifenden Fragestellungen des Wissenschaftssystems (wie zum Beispiel dem Hochschulzugang oder der Lehrerbildung). Zu den Aufgaben des Wissenschaftsrates gehört weiterhin:

  • Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen (seit 2001)
  • Evaluation von außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Beratung des Bundes und der Länder zur Forschungsförderung(sstruktur)
  • Untersuchungen und Beratung zu Fragen der Entwicklung des Wissenschaftsystems in Deutschland

Träger des Gremiums sind die Regierungen des Bundes und der sechzehn Länder. Die Vollversammlung des Wissenschaftsrats besteht aus zwei gleichberechtigten Kommissionen: der Wissenschaftlichen Kommission mit Wissenschaftlern und Repräsentanten des öffentlichen Lebens und der Verwaltungskommission mit Vertretern von Bund und Ländern. Beratungen des Wissenschaftsrates finden vierteljährlich statt.

Die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats ist in Köln.

Siehe auch


Weblinks


Wissenschaftspolitik

 

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