Die Wirtschaftskammer Österreich, früher Bundeswirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie koordiniert die Tätigkeit der Landeskammern, der Vereinigungen der gewerblichen Wirtschaftstreibenden.
Im Mittelpunkt der Aufgaben steht die Mitgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der staatlichen Rechtsordnung. Dies wird durch Interessenvertretung, Beratungs-, Service- und Ausbildungsleistungen für die Unternehmer erreicht.
Die anderen, in allen Landeskammern vertretenen Fraktionen sind der der SPÖ nahestehende Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV), der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), die Grüne Wirtschaft (GRÜNE) sowie die Industrieliste der Österreichischen Industriellenvereinigung.
Den Funktionären steht ein Stab von Mitarbeitern, die Kammerangestellten, zur Unterstützung bei den organisatorischen Ausgaben und zur Durchführung der Serviceleistungen zur Verfügung. An der Spitze der Angestellten steht ein Generalsekretär bzw. Direktor.
Im 1839 gegründeten Österreichischen Gewerbeverein entstand so die Idee, eine Wirtschaftsinteressensvertretung zu schaffen, die - vergleichbar den Zünften - alle Wirtschaftstreibenden als Mitglied haben sollte und so als Körperschaft des öffentlichen Rechts Teile der Gewerbeverwaltung aus dem staatlichen Zugriff ausgliedern sollte.
Die Handelskammer in Wien machte den Anfang. Am 15. Jänner 1849 konstituierte sich hier die erste Handelskammer Österreichs. Maßgeblich dafür verantwortlich zeichnete deren erster Präsident, Theodor Hornbostel. Eine Wohnung Am Hof, die 11 Beschäftigten Platz bot, war Sitz der neuen Organisation. Die Wiener Handelskammer wurde nicht nur als erste gegründet, sie blieb auch über Jahrzehnte der Wort- und Federführer aller österreichischen Handelskammern.
Die Handelskammern waren eine der bleibenden Errungenschaften des Revolutionsjahres 1848. Sie standen von Beginn an den Betrieben als Berater und Gutachter in allen Gewerbe- und Handelsfragen zur Seite.
1873 war das Jahr der Weltausstellung im Wiener Prater und des riesigen Börsenkrachs am 9. Mai, der als schwarzer Freitag in die Geschichte einging. In diesem Jahr erhielt die Handelskammer das Recht, zwei Abgeordnete in den Reichstag zu entsenden, wodurch auch ihr politischer Einfluss stieg. Im Juli 1873 wurde der erste Delegiertentag der österreichischen Handels- und Gewerbekammern abgehalten, an dem Vertreter von bereits 22 Kammern teilnahmen.
Die Handels- und Gewerbekammern dehnten währenddessen ihren Tätigkeitsbereich weiter aus. Wirtschaftsförderung wurde schon damals zu einem wichtigen Anliegen. Auch die Gründung der heutigen Wiener Wirtschaftsuniversität im Jahr 1898 ist auf eine Initiative der Wiener Handelskammer zurückzuführen.
Die nächsten Jahrzehnte waren geprägt von den Bemühungen um die Neuordnung des Kammerwahlrechtes und dem Ausbau der Sektionierung. Diese Entwicklung war bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges noch nicht vollständig abgeschlossen.
Unterdessen zog die Wiener Handelskammer vom ersten Quartier Am Hof in die Strauchgasse, dann in die Herrengasse und 1877 in die Börse. Erst 1907 bezog die Wiener Kammer ihr eigenes, vom Architekten Ludwig Baumann entworfenes Haus am Stubenring, welches noch heute die Zentrale der Wirtschaftskammer Wien ist.
Die folgenden Jahre waren von der schwierigen Nachkriegssituation - Wirtschaftskrise, Geldentwertung, Arbeitslosigkeit - gekennzeichnet. Als einige Ministerien und Ämter aufgelassen wurden, fielen der Kammer die Agenden des Außenhandels zu. Ab 1934 schlossen sich die Betriebe des Gewerbes, der Industrie, des Handels, des Verkehrs und des Finanzwesens zu Bünden zusammen. Gleichzeitig gab es Bestrebungen, zur Überwindung der Klassenkämpfe gemeinsame Vertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu errichten. 1937 kam es zu einem neuen Handelskammergesetz, welches die Verbindung zwischen den Fachverbänden und den Handelskammern zum Ziel hatte. Erstmals war eine Bundeshandelskammer als Dachorganisation vorgesehen, deren Errichtung jedoch durch den Anschluss an Hitler-Deutschland verhindert wurde. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Handelskammern einem kommissarischen Leiter unterstellt und später in das System der reichsdeutschen Industrie- und Handelskammern eingeordnet. Diese Regelungen wurden 1945 wieder rückgängig gemacht.
1993 änderte die Handelskammerorganisation ihre Bezeichnung. Der neue Name "Wirtschaftskammer" unterstreicht - unterstützt durch eine entsprechende Corporate Identity - auch nach außen hin noch deutlicher die zentrale Aufgabe der Organisation: Interessenvertretung für die gesamte Wirtschaft.
Mit 1. Jänner 1999 wurde das Handelskammergesetz von 1946, das in den über fünfzig Jahren seiner Gültigkeit elf Mal novelliert worden war, durch ein neues Wirtschaftskammer-Gesetz ersetzt. Wesentliche Neuerungen des Gesetzes sind die Modernisierung des Wahlrechtes sowie eine Straffung der Organe der Wirtschaftskammerorganisation.
Einen markanten Eckpunkt der jüngeren Vergangenheit stellt die 1995 durchgeführte Mitgliederbefragung dar, die alle mit Pflichtmitgliedschaft ausgestatteten Interessenvertretungen aufgrund der öffentlich aufgeflammten Diskussion über die Pflichtmitgliedschaft im Auftrag der Bundesregierung durchzuführen hatten. Die für die Wirtschaftskammerorganisation wesentliche Pflichtmitgliedschaft wurde dabei von einer deutlichen Mehrheit ihrer Mitglieder (82 %) befürwortet.
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