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Als Wirtschaftsform wird die Art und Weise charakterisiert, in der Waren oder Dienstleistungen produziert, gehandelt und verbraucht werden. Sie ergibt sich in den verschiedenen Staaten aus der unterschiedlichen Gewährung von Eigentums- und Freiheitsrechten und einer darauf aufbauenden Wirtschaftsgesetzgebung. Die Volkswirtschaftslehre unterscheidet zwischen den beiden theoretischen Grundformen Marktwirtschaft und Zentralverwaltungswirtschaft. In der Realität existieren viele Mischformen in denen die beiden Grundformen unterschiedlich gewichtet werden. Bis zur Auflösung des Ostblocks (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) standen sich beide Systeme konkurrierend gegenüber. Seither gilt die Marktwirtschaft in Verbindung mit staatlicher Sozialgesetzgebung als das Wirtschaftssystem, das Angebot und Nachfrage besser zusammenführen kann und zu einem höherem durchschnittlichen Wohlstand führt.

 

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