Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gremium laut Betriebsverfassung, das den Betriebsrat (BR) über wirtschaftliche Angelegenheiten regelmäßig informieren soll.
| 1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens; |
| 2. die Produktions- und Absatzlage; |
| 3. das Produktions- und Investitionsprogramm; |
| 4. Rationalisierungsvorhaben; |
| 5. Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden; |
| 5a. Fragen des betrieblichen Umweltschutzes; |
| 6. die Einschränkung oder Stillegung von Betrieben oder von Betriebsteilen; |
| 7. die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen; |
| 8. den Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben; |
| 9. die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks sowie |
| 10. sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können. |
| Auch muss der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung usw.) des Unternehmens dem WA unter Beteiligung des BR erläutert werden. |
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