Wirtschaftlichkeit ist ein allgemeines Maß für die Effizienz, bzw. für den rationalen Umgang mit knappen Ressourcen. Sie wird allgemein als das Verhältnis zwischen erreichtem Ergebnis (Output) und dafür benötigten Mitteleinsatz (Input) definiert. Die Wirtschaftlichkeit läßt sich erhöhen, indem man ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Zielerreichung und Mitteleinsatz anstrebt und erreicht (siehe auch Wöhe u. a.). Vereinfacht ausgedrückt gelten für die Wirtschaftlichkeit zwei Grundprinzipien:
Praktisch kann die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens auf drei Arten festgestellt werden:
Stark vereinfacht, vor allem im Rechnungswesen, ist Wirtschaftlichkeit das Verhältnis aus monetär quantifizierbaren Kosten und Umsatz. Damit ist eine Maßnahme wirtschaftlich, wenn der resultierende Umsatz innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraumes höher ist, als die dafür anfallenden Kosten.
Dies lässt sich mit folgender Kennziffer darstellen:
Hierbei ist
Bei gleichem Nutzen beider Alternativen kann die Methode der statischen Kostenvergleichsrechnung angewandt werden.
Um den zeitlichen Verlauf von Kosten und Umsatz bei einer der o.g. Vergleiche angemessen zu berücksichtigen, werden dynamische Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung angewendet: Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode und interne Zinsfußmethode.
Bei der Kapitalwertmethode werden sämtliche Zahlungen einer Handlungsalternative auf den Entscheidungszeitpunkt unmittelbar vor der ersten Zahlung des Basisjahres abgezinst (diskontiert), dies ergibt den so genannten Kapitalwert. Mit anderen Worten: Der Kapitalwert entspricht der Summe aller Barwerte einer Handlungsmöglichkeit im Betrachtungszeitraum.
Im weiteren Sinn wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergänzt durch qualitative, aber nicht monetär darstellbare Effekte (z.B. besondere Dringlichkeit, strategische Argumente, Imageverbesserung etc.). Solche Effekte können methodisch in einer Nutzwertanalyse bewertbar gemacht werden.
Zur Wirtschaftlichkeit als Prinzip in der öffentlichen Verwaltung siehe den Beitrag im Online-Verwaltungslexikon
In der Privatwirtschaft wird in der Regel nicht eine möglichst große Wirtschaftlichkeit, sondern ein möglichst großer Gewinn angestrebt. Dies hat je nach Marktform Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit der Privatwirtschaft (Kategorische Umklammerung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit nach Erich Gutenberg). Auf dem Mengenanpassermarkt führen das Streben nach Gewinn und das Streben nach Wirtschaftlichkeit zu identischen Ergebnissen. Anders ist es z.B. beim Monopolisten, der die angebotene Menge einschränkt und gleichwohl - zu unwirtschaftlichen Stückkosten anbietend - seinen Gewinn maximiert.
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