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Winkeladvokat oder Winkelschreiber ist ursprünglich eine Bezeichnung für solche Personen, die sich, ohne Rechtsanwälte zu sein, berufsmäßig damit befassen, die Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt für andere zu erledigen.

In manchen Gegenden, in denen ein Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben war, hatten Winkeladvokaten früher eine erhebliche Bedeutung.

Der Begriff entstand um 1900 und hat seinen Ursprung in einem Advokaten der im Winkel, also heimlich, arbeitet.

Heute ist Winkeladvokat eine abwertende Bezeichnung für einen Anwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt, der dies jedoch zu überspielen versucht und auch auf unlautere Methoden nicht verzichtet. Die so genannte Winkelschreiberei, also die Arbeit als Rechtsanwalt ohne entsprechende Qualifikation ist strafbar.

Berufsrecht der Rechtsanwälte

 

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