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Mit Windhundprinzip bezeichnet man ein Verfahren, bei dem der Zugang zu einer nur begrenzt vorhandenen Ressource von der ressourcenverwaltenden Stelle nur nach der zeitlichen Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen, nicht jedoch nach anderen Kriterien freigegeben wird. So stellt beispielsweise die Vergabe der Sitzplätze in einem Verkehrsflugzeug oder der Eintrittskarten zu einem Konzert ein klassisches Windhundverfahren dar, da diese ohne Ansehens der Person einfach der Reihe nach vergeben werden.

Die grundsätzliche Stärke des Windhundprinzips, nämlich die Reduzierung der Vergabeauswahl auf ein einziges ausschlaggebendes Kriterium (den Zeitpunkt des Nachfrageeingangs) ist zugleich die entscheidende Schwäche: Zusätzliche Kriterien, wie z.B. die erhöhte Bedürftigkeit eines Antragstellers, dürfen strenggenommen nicht berücksichtigt werden.

Der ursprünglich als überspitzt und abwertend gedachte Begriff hat inzwischen Eingang in den alltäglichen Gebrauch gefunden.

Siehe auch


Subvention

First-come, first-served

 

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