Der Begriff Wille (vom Althochdeutschen: willio, lat.: voluntas) bezeichnet das Vorhandensein starker Wünsche, Ziele oder Begehrlichkeiten oder bewusster Entscheidungen für oder gegen etwas. Diese werden aber nur dann im engeren Sinn als Wille bezeichnet, wenn sie aus eigenem Antrieb heraus, ohne Einwirkung fremder Einflüsse (z. B. Krankheit, Sucht, gesellschaftliche Zwänge) und auch nicht notwendigerweise (z. B. Instinkt-, Zwangshandlungen) entstehen. Mit dem Begriff des Willens wird demnach die Freiheit des Willens verbunden. Was unter dieser so genannten Willensfreiheit zu verstehen ist und ob sie tatsächlich gegeben ist, ist umstritten.
Zum Willen wird auch die nachhaltige Umsetzung der Ziele und Entschlüsse durch konsequentes Handeln oder mündliche oder schriftliche Willensäußerungen gerechnet. Auch das Unterlassen einer Handlung kann die Verwirklichung eines Willens sein, z. B. das Nichtrauchen.
Fehlt eine nach außen sichtbare Willensumsetzung, so wird dieses oft mit einem nicht vorhandenen oder zumindest schwachen Willen gleichgesetzt. Zum einen beinhaltet dieses Erklärungsschema, dass der Wille etwas Unbedingtes ist, das heißt man kann nicht etwas wollen, ohne es wirklich zu wollen. Beim so genannten "wirklichen Willen" wird zumindest der Versuch einer Realisierung erwartet; es sei denn, dass dies aufgrund unbeeinflussbarer Umstände (z. B. Gefängnis) nicht, oder zur Zeit nicht möglich ist.
Zum anderen geht die zwingend erwartete Willensumsetzung von einem grundsätzlich freien Menschen aus, dessen Handlungen in erster Linie durch seinen eigenen Willen bestimmt werden. Denn die Vorstellung eines freien Menschen beinhaltet, dass sich sein Tun nach seinem Willen richtet.
Durch die Eigeninitiative unterscheidet sich der Wille vom (bloßen) Wunsch, dessen Erfüllung durch andere Menschen oder durch den Zufall geschieht.
Der Wille hat auch einen kreativen Aspekt. Denn um etwas zu wollen, muss zunächst einmal ein Ziel erschaffen werden. Der Wille entscheidet, was er haben möchte. Ein Mangel der Fähigkeit, zu wissen, was man will, also mit anderen Worten 'nicht zu wissen, was man will', kann als eine Störung oder Beschränkung des Willens angesehen werden.
Ebenso kann die Ausübung des Willens durch Erziehung, durch psychische Verletzungen, durch Indoktrination, aber auch durch Störungen des Antriebs, der Stimmung oder des allgemeinen Lebenswillens behindert oder gestört sein.
Beim heranwachsenden Kind ist die Entwicklung des Willens eine grundlegender Aspekt. Die früher landläufige Meinung, der erwachende Wille des heranwachsenden Kleinkinds sei zu 'beugen' oder zu 'brechen' wird heute zunehmend als überholt angesehen, da durch die entsprechenden Handlungen den Kindern oft Schaden zugefügt wurde. Wie auch bei anderen Aspekten der kindlichen Psyche, sind hier stattdessen Liebe, Verantwortung und Sachkunde der Eltern und sonstigen Bezugspersonen sowie angemessene Reaktionen die beste Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung.
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