Wilhelm Bodewin Johann Gustav Keitel (* 22. September 1882 in Helmscherode bei Gandersheim; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg, hingerichtet) war ein deutscher Heeresoffizier (seit 1940 Generalfeldmarschall) und von 1938 bis 1945 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und verurteilter Kriegsverbrecher.
Der General der Infanterie Bodewin Keitel (1888 - 1953), 1938 bis 1942 Chef des Heerespersonalamtes, war sein jüngerer Bruder.
Am 1. Oktober 1935 wurde er als Chef des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium berufen, am 1. Januar 1936 zum Generalleutnant und am 1. August 1937 zum General der Artillerie befördert.
Nach den Rücktritten von Blomberg und Fritsch im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise und der damit verbundenen Umstrukturierung der Kommandostruktur Wehrmacht wurde Keitel am 4. Februar 1938 Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, einem Amt ohne unmittelbare Befehlsgewalt. Er war nominell Hitlers engster militärische Berater; unter seinen Offizierskollegen galt er schnell als diesem blind ergeben (spöttisch wurde er "Lakeitel" genannt); er prägte nach der Eroberung der Benelux-Staaten und Frankreichs den Begriff Größter Feldherr aller Zeiten für Hitler, der als GröFaZ verulkt wurde).
1939 erhielt er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP.
Am 22. Juni 1940 war er in Compiègne der Unterzeichner des Waffenstillstandes mit Frankreich. Am 19. Juli 1940 wurde er von Hitler zum Generalfeldmarschall befördert. Wilhelm_Keitel_Kapitulation.jpg Am 9. Mai 1945 ratifizierte er als Bevollmächtigter der Regierung Karl Dönitz im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst die am 7. Mai im amerikanischen Hauptquartier in Reims von Generaloberst Alfred Jodl unterzeichnete bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht gegenüber der Roten Armee.
Am 13. Mai 1945 wurde Keitel von den Alliierten in Flensburg verhaftet und kam in Kriegsgefangenschaft.
Keitel hatte an den allgemeinen und detaillierten Vorbereitungen aller deutschen Angriffskriege teilgenommen, und so gut wie jeder Befehl, der Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit anordnet, wurde von ihm unterzeichnet. Er galt als Bewunderer des Hitlerschen „Genies“ und führte dessen Befehle zumeist widerspruchslos aus. Lehnte er zunächst den Angriff auf die Sowjetunion noch aus militärischen Gründen ab, wachte er dann aber um so eifriger über die radikale Befolgung etwa des Kommissarbefehls oder der Erlasse zu den Massenmorden in den besetzten Gebieten.
Das gegen ihn vorliegende Material war so schlüssig, dass Keitels ganzer Fall im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in einem Gutachten auf fünf Seiten zusammengefasst werden konnte. Seine Taten waren derart extrem, und die Beweise gegen ihn so erdrückend, dass die Verteidigung befürchtete, allein seinetwegen könnten das Oberkommando der Wehrmacht und der Generalstab zur verbrecherischen Organisation erklärt werden. Die Beratung seines Falles war dann auch die kürzeste.
Am 2. Oktober 1946 wurde er für schuldig gemäß aller vier Anklagepunkte erklärt und zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 12. Oktober 1946 kam es zu einer kurzen Erörterung, weil die Franzosen und auch er darauf bestanden, dass er erschossen werde: Offiziere würden erschossen, nicht gehenkt. Am 16. Oktober 1946 wurde das Todesurteil dennoch durch den Strang vollstreckt.
Wilhelm Keitel: Mein Leben, postum zusammengestellt, Berlin 1998, Quintessenz Verlags-GmbH.
Mann | Deutscher | Geboren 1882 Gestorben 1946 | Militärperson (3. Reich, OKW) | NSDAP-Mitglied | Kriegsverbrecher Ritterkreuzträger
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