Wiederladen ist ein fester Begriff, der ursprünglich daher kommt, dass der Sportschütze oder Jäger die nach dem Schuss leere Patronenhülse kostengünstig mit einem neuen Zündhütchen, Pulver und einem Geschoss versehen hat.
Standen früher eher wirtschaftliche Beweggründe im Vordergrund sieht man das Wiederladen heute als Möglichkeit, eine für Zweck und Waffe optimal angepasste Patrone herzustellen.
Daher benutzen viele Wiederlader keine abgefeuerten Hülsen sondern eigens erworbene, unbenutzte Leerhülsen.
Das Wiederladen von Munition war auch schon in der kaiserlichen Armee üblich. Für das Gewehr 71 wurde erstmals in Deutschland eine Messingpatrone entwickelt, deren Kosten allerdings immens hoch waren, das Kaltziehen war noch eine neue Technologie. Daher mußten die Soldaten nach dem Übungsschießen die ausgeworfenen Patronenhülsen wieder einsammeln und nach einer ausgeklügelten Dienstvorschrift reinigen, so daß die Hülsen anschließend wieder in die Munitionsfabriken zum erneuten Befüllen übersandt werden konnten. Für scharfe Munition unbrauchbare Hülsen konnten häufig noch für Übungszwecke benutzt werden. In den Vereinigten Staaten ist z. B. auch das hierzulande äußerst seltene Wiederladen von Schrotmunition üblich. Wiederlader haben auch die Entwicklung neuer Kaliber vorangetrieben. In der Fachliteratur gibt es viele Kaliber, für die keine Fabrikladung hergestellt wird, sogenannte wildcats.
In Deutschland wird das Wiederladen seit vielen Jahren von Jägern und Sportschützen betrieben, das beweist das umfangreiche Angebot an Komponenten. Neben wirtschaftlichen Vorteilen überzeugt die handwerklich hergestellte Munition vor allem durch Präzision und die Optimierung für die eigene Waffe und den eigenen Verwendungszweck.
Benötigt wird eine Wiederladepresse, Pulverwaage, Messschieber und je Kaliber ein Satz Matrizen. Außerdem Hülsen, Geschosse, Zündhütchen und Treibladungspulver.
Nach der ggf. erforderlichen Reinigung der Hülse wird diese in der Ladepresse (hier: 4-Stationen-Presse) weiterbearbeitet:
Das Sprengstoffgesetz ist völlig unabhängig von den Gesetzen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition.
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