Die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen wurde ursprünglich aus militärischen Gründen entwickelt, um Atombombenmaterial zu gewinnen. Die erste Atombombe, die auf Hiroshima abgeworfen wurde, war eine Uranbombe. Die Anreicherung des spaltbaren Isotopes U-235 war nach dem damaligen Stand der Technik (Gasdiffusionsverfahren) extrem aufwändig und langwierig, da sich die Isotope eines Elementes chemisch nicht unterscheiden und nur auf physikalischem Wege trennen lassen. Eine andere Möglichkeit war die Produktion von Plutonium. Bei der kontrollierten Kettenreaktion eines Kernreaktors wird ein Teil des nichtspaltbaren Uran-238 zu Plutonium umgewandelt. Dies ist nicht nur spaltbar, sondern kann auch auf chemischem Wege abgetrennt werden. Die ersten Kernreaktoren der Welt dienten also der Produktion von Atombombenmaterial. Die kommerzielle Nutzung der dabei entstehenden Prozesswärme war eher ein Abfallprodukt.
Abgebrannte Brennelemente aus zivilen Leistungsreaktoren enthalten noch rund 96 % unverbrauchtes Uran und 1 % Plutonium. Beides sind Stoffe, die im Prinzip zu neuen Brennelementen verarbeitet werden können. Die restlichen 3 % sind Spaltprodukte und höhere Aktinide, die den eigentlichen radioaktiven Abfall ausmachen. Die Wiederaufarbeitung ist ein technischer Vorgang, mit dessen Hilfe das spaltbare Material von den übrigen Bestandteilen separiert werden kann. Im Rahmen der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird der abgetrennte Kernbrennstoff, vor allem das Plutonium, zu neuen Brennelementen verarbeitet und im Sinne einer Rezyklierung wieder in den Reaktor zurückgeführt. Im militärischen Bereich dient die Abtrennung dazu, Spaltmaterial für Kernwaffen zu erhalten.
Denkbar ist auch noch eine zusätzliche Abtrennung der bei der Kernspaltung entstehenden Edelmetalle Ruthenium, Rhodium und Palladium bei der Wiederaufarbeitung. Da aber das so gewonnene Palladium ein langlebiges Isotop mit einer Halbwertszeit von 20 Millionen Jahren ist, dürfte so gewonnenes Palladium nicht außerhalb von Sicherheitsbereichen verwendet werden. Beim Rhodium und Ruthenium sind die Sachverhalte günstiger, da von diesen Edelmetallen in den Spaltprodukten nur radioaktive Isotope mit Halbwertszeiten von höchstens 1 Jahr vorhanden sind, sodass eine Verwendung außerhalb des Sicherheitsbereichs nach einigen Jahrzehnten möglich wäre. Bis heute wird die Abtrennung von Ruthenium, Rhodium und Palladium aus den Spaltprodukten nicht praktiziert.
In einer Wiederaufarbeitungsanlage werden die Brennelemente zunächst mechanisch zerschnitten. Der Brennstoff wird dann in heißer Salpetersäure aus den Abschnitten herausgelöst. Anschließend werden die Bestandteile Uran, Plutonium und Spaltprodukte/Aktiniden durch weitere physikalisch-chemische Verfahren voneinander getrennt. Hierzu setzt man für die Extraktion den so genannten PUREX-Prozess ein (PUREX = Plutonium-Uranium Recovery by Extraction). Als Extraktionsmittel dient Tributylphosphat (C4H9O)3PO, das mit 70% Kerosin verdünnt ist. Durch mehrfache Durchführung der Extraktionszyklen kann eine fast 100%-ige Trennung der Bestandteile erreicht werden.
Das abgetrennte Plutonium wird bei der zivilen Wiederaufarbeitung meist zu neuen Uran/Plutonium-Brennelementen („MOX-Brennelemente“) verarbeitet, die in Leichtwasserreaktoren wieder eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise in Frankreich und Deutschland der Fall und in Japan geplant. In Großbritannien wird das Plutonium mangels Rezykliermöglichkeiten lediglich gelagert. Eine im Vergleich zu Leichtwasserreaktoren wesentlich effektivere Nutzung wäre in Brutreaktoren möglich, die sich aber weltweit nicht durchgesetzt haben.
Das abgetrennte Uran wird bisher nur in relativ kleinem Umfang rezykliert. Da es im Gegensatz zu Natururan noch geringe Spuren an unerwünschten Isotopen enthält, ist die Weiterverarbeitung aufwendiger und daher zurzeit unwirtschaftlich.
Die radioaktiven Spaltprodukte und Aktiniden liegen nach dem sog. Partitioning zunächst als hochradioaktive Lösung vor, die in gekühlten Edelstahltanks gelagert wird. Im Hinblick auf eine längerfristige Zwischenlagerung und die spätere Endlagerung müssen diese Abfälle in eine feste und auslaufresistente Form gebracht werden. Hierzu hat sich die Verglasung als geeignetes Verfahren erwiesen. An allen bestehenden Wiederaufarbeitungsanlagen sind daher auch Verglasungsanlagen installiert. Die Lösung wird bei der Verglasung mit glasbildenden Stoffen vermischt und daraus Glasblöcke geschmolzen.
Bei der Wiederaufarbeitung fallen Abgase und Abwässer an, die gereinigt und anschließend in die Umgebung abgeleitet werden. Trotz der Reinigungsmaßnahmen enthalten diese Ableitungen noch radioaktive Bestandteile. Die maximalen Aktivitätsmengen, die mit der Fortluft und dem Abwasser in die Umgebung abgegeben werden dürfen, werden von den zuständigen Behörden in der Betriebsgenehmigung festgelegt. Grundlage dieser Grenzwerte ist die Berechnung der radiologischen Auswirkungen auf die Menschen in der Umgebung der Anlage. Daher sind die zulässigen Ableitungswerte stark von den geographischen Gegebenheiten des Standorts abhängig. Umweltschutzverbände, wie z. B. Greenpeace, haben unter Berufung auf eigene Messungen den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen wiederholt vorgeworfen, die Umwelt in unzulässiger Weise zu belasten.
Insgesamt steht im zivilen Bereich eine Wiederaufarbeitungskapazität von rund 5000 tSM/a zur Verfügung (2900 tSM/a für Brennstoff aus Leichtwasserreaktoren, 2100 tSM/a für sonstigen Brennstoff).
Ein bedeutender Kritikpunkt der Wiederaufarbeitungsgegner lautet, dass bei der Wiederaufarbeitung waffenfähiges Material (Plutonium) separiert und damit leichter zugänglich gemacht werde. Dagegen wird argumentiert, dass Plutonium aus den relativ hoch abgebrannten Brennelementen von Leistungsreaktoren sich kaum für eine Nuklearwaffe eigne. Umstritten sind auch die radioaktiven Ableitungen ins Meer, insbesondere aus den europäischen Anlagen Sellafield und La Hague. Während nach Aussage von Umweltschützern wie beispielsweise Greenpeace die Ableitungen zu einer unzulässigen Verschmutzung der Meere und über die Nahrungskette zu einer Strahlenbelastung der Bevölkerung führen, verweisen die Betreiber auf die Einhaltung der Grenzwerte und die geringen radiologischen Auswirkungen für den Menschen.
Für die Anlieferung der Brennelemente und den Rücktransport der Reststoffe und Abfälle sind zahlreiche Transporte von und zu den Wiederaufarbeitungsanlagen nötig. Die Castor-Transporte zwischen den Wiederaufarbeitungsanlagen und Deutschland wurden in der Vergangenheit immer wieder blockiert.
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