Die Wettbewerbspolitik ist ein Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie bezeichnet staatliche Regeln und Eingriffe, mit dem Ziel, alle Arten von Wettbewerbsbeschränkungen auf Märkten zu verhindern, die die Wohlfahrt der Gesellschaft beeinträchtigen.
Abgrenzung
Im Gegensatz zur
Regulierungspolitik ist die Wettbewerbspolitik auf Märkte gerichtet, deren Bedingungen
Wettbewerb zwar erlauben, auf denen aber wettbewerbsbeeinträchtigendes Verhalten vorliegt.
Ziele
Das Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von unlauterem oder wettbewerbsbeschränkenden Verhalten zu verhindern. Zu letzteren gehören insbesondere
Kartelle, bestimmte Fusionen sowie der Missbrauch von Marktmacht. Ein weiteres Ziel der Wettbewerbspolitik ist es eine gerechte Einkommensverteilung zu ermöglichen, indem ein Rahmen geschaffen wird, in dem Einkommensunterschiede allein durch Leistungsunterschiede zustande kommen. So sucht sie den
Wettbewerb im Interesse einer
freiheitlichen markwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.
Instrumente
- Verbot von Kartellen
- Fusionskontrolle
- Verbot wettbewerbsbeschädigender Verhaltensweisen
- Missbrauchaufsicht
Geschichte der Wettbewerbspolitik in Deutschland
In Deutschland herrschte lange Zeit die Meinung vor, dass
Kartelle ein gutes Instrument seien um eine Instabilität der Preise, die zum Beispiel durch Preiskriege entstehen kann, zu kontrollieren. Erst im Jahre 1923 wurde eine staatliche Kartellaufsicht eingerichtet.
Das heute geltende
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) existiert seit 1958. Mit ihm wurde das
Bundeskartellamt und das Verbot von Kartellen eingeführt.(Ausnahmen der Kartellierung sind per Gesetz definiert, siehe
GWB)
Literatur
- Ludger Steckelbach: Wirkungen wettbewerbspolitischer Regulierungen auf oligopolistischen Märkten. Verlag Dr. Kovac, ISBN 3-8300-0594-6
Siehe auch:
Wirtschaftspolitik | Wettbewerb
Competition policy | Politique de concurrence | Concurrentiebeleid